Versicherungsvergleichsportal: Wettbewerbszentrale beanstandet fehlende Vermittlererlaubnis

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main (Wettbewerbszentrale) hat gegenüber dem Internetportal „Mister Money“ bemängelt, dass dieses Versicherungsverträge vermittelt, ohne dabei über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Kunden, die über das Portal einen Versicherungsvergleich durchführen, erhalten konkrete Empfehlungen zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Die Darstellung auf der Plattform im Wege des Framings unter der Geschäftsbezeichnung „Mister Money“ erwecke den Eindruck, als werde die Vermittlung tatsächlich vom Portalbetreiber selbst durchgeführt. Erst in einem versteckt angebrachten Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bei Eingabe der Antragsdaten erhalte der Interessent Kenntnis davon, dass Vermittler nicht der Portalbetreiber, sondern Check24 ist.

Die Wettbewerbszentrale beanstandete das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlererlaubnis unter Hinweis auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Online-Versicherungsvermittlung (Urteil vom 28. November 2013, Aktenzeichen: I ZR 7/13). Damals hatte der BGH festgestellt, dass der Portalbetreiber beim Online-Abschluss von Versicherungsverträgen jedenfalls dann eine Vermittlungserlaubnis benötigt, wenn dem Verbraucher auf der Internetseite verborgen bleibt, dass die eigentliche Vermittlung durch einen Dritten durchgeführt wird. Gestützt auf diese Entscheidung wird die Wettbewerbszentrale auch bei der nun von ihr beanstandeten Vergleichsplattform beim zuständigen Landgericht in Chemnitz Unterlassungsklage erheben, nachdem der Portalbetreiber alle Angebote einer außergerichtlichen Einigung in der Angelegenheit abgelehnt hatte.

Quelle: Pressemitteilung Wettbewerbszentrale

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. ist eine bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Absatz 3 Nr. 2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 33 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). (JF1)

www.wettbewerbszentrale.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt