Urteile: Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen
Wer eine Versicherung oder eine Finanzanlage abschließen möchte, wendet sich häufig an Vermittler. Werben diese mit unabhängiger Beratung, kann bei Verbrauchern der irrtümliche Eindruck entstehen, sie hätten es mit einem Honorarberater zu tun, der auch ohne Provisionen arbeitet. Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Vermittler ihre Beratung nicht als unabhängig darstellen und auch nicht als reine Berater auftreten dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten, so teilt der vzbv mit.
„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucher:innen muss klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar“, sagt David Bode, Rechtsreferent im vzbv. Der vzbv hatte gegen zwei Versicherungsmakler geklagt, wobei einer der beiden Anbieter auch als Finanzanlagenvermittler agiert. Die Firma „Die Finanzprüfer“ hatte eine Versicherungsberatung ohne Vermittlung angeboten, obwohl sie keine Zulassung als Versicherungsberater hat. Das ist unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers sind per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ist ausdrücklich verboten. Der „Finanzberatung Schorn“ hat das Landgericht Bremen nach der vzbv-Klage untersagt, online mit „unabhängiger Beratung“ zu werben. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhält, so das Gericht.
Die beiden Gerichtsentscheidungen seien richtungsweisend und helfen Verbrauchern zu erkennen, ob sie es mit unabhängiger Beratung zu tun haben oder mit einer Vermittlung, bei der auch Provisionen fließen können. Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. (DFPA/mb1)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 27 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.