Versicherungsvertrieb: BaFin konsultiert geändertes Rundschreiben
Um sicherzustellen, dass die Vorgaben des Umsetzungsgesetzes zur Versicherungsvertriebsrichtlinie in der Praxis einheitlich ausgelegt und angewandt werden, möchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb aus dem Jahr 2014 ändern.