Versicherungsvertriebsrichtlinie "sorgt für erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten"
Am 21. November hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz zur europäischen Richtlinie über Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive, IDD) veröffentlicht. Die Richtlinie wird mit der Umsetzung in nationales Recht bis Februar 2018 die Vermittlerrichtlinie von 2002 ablösen, die derzeit die Basis für eine Reihe nationaler Vorschriften darstellt, unter anderem in der Gewerbeordnung (GewO) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Zentrale Bedeutung hat dabei die Stärkung des Verbraucherschutzes. Nach den Vorgaben der Richtlinie soll die Aufsicht über vertriebsbezogene Aktivitäten von Versicherungsvermittlern und -unternehmen erheblich ausgeweitet werden. Dies spiegelt sich entsprechend im deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wider, so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Während die alte Vermittlerrichtlinie im Wesentlichen die fachliche Eignung und die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Versicherungsvermittler im Blick hatte, soll die BaFin über Vertriebstätigkeiten nach der neuen Richtlinie bereits frühzeitig beim Produktentwicklungsprozess in den Versicherungsunternehmen ansetzen (Produktfreigabeverfahren).
Auch soll es unter anderem umfassende Regelungen zur Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Vermittlern und Versicherern auf der einen und Kunden und Versicherten auf der anderen Seite geben. Sie sollen im Jahr 2017 durch Delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission ergänzt und konkretisiert werden. Zudem müssen die Versicherungsunternehmen künftig nicht nur Beschwerden von Kunden über Vermittler beantworten, sondern auch von Verbraucherschutzverbänden. Wichtig sei auch, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu empfindlichen Sanktionen führen können.
Wie sich die Aufsicht über Versicherungsunternehmen und -vermittler in Zukunft im Detail gestalten wird, kann derzeit noch nicht genau vorhergesagt werden. Schon heute ist jedoch absehbar, dass durch die steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen für alle Beteiligten – also Versicherungsvermittler, Versicherer und Aufsicht – erheblicher Mehraufwand entstehen wird.
Im Rahmen der Umsetzung erfahren überdies zwei weitere nationale Themenkomplexe eine Neuregelung, die jedoch nicht auf die europäische Richtlinie zurückgehen: das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot und der Honorar-Versicherungsberater. Der Honorar-Versicherungsberater wird erstmals gesetzlich geregelt. Der provisionsbasierte Vertrieb hingegen bleibt in der bisherigen Form erhalten. (JF1)
Quelle: Homepage BaFin