Votum: Kleinanlegerschutzgesetz schließt gefährliche Regulierungslücken
Der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa, Votum, begrüßt das Kleinanlegerschutzgesetz, welches Lücken in der Kapitalanlageproduktregulierung schließe, die sich durch die Anlegerskandale um die insolvente S&K-Gruppe und Prokon gezeigt haben. Besonders die Aufnahme von Nachrangdarlehen in den Katalog der prospektpflichtigen Vermögensanlagen sei dringend notwendig. Gleichzeitig kritisiert der Interessenverband die Forderung der Kreditwirtschaft nach einer Unterstellung des freien Finanzvermittlers unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Kleinanlegerschutzgesetz fordert die Deutsche Kreditwirtschaft eine Unterstellung des freien Finanzvermittlers unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Hierzu Klein: „Hierbei wird der Eindruck erweckt, dass die Regeln des Wertpapierhandelsgesetzes von freien Finanzanlagevermittlern nicht entsprechend eingehalten werden müssen. Der kundige Beobachter ist jedoch schnell in der Lage zu erkennen, dass mit der Finanzanlagenvermittlerverordnung die verbraucherschützenden Beratungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) tatsächlich eins zu eins für die freien Anlagevermittler umgesetzt worden und von diesen ebenso einzuhalten sind, wie von Banken. Der durchsichtige Ruf nach der Bafin-Aufsicht dient allein dem Zweck, einen inzwischen als lästig empfundenen Wettbewerber auszuschalten, da insbesondere die aufsichtsrechtlichen Regelungen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) ausschließlich auf Institute zugeschnitten sind und von einzelnen Beratern oder kleinen Unternehmen organisatorisch nicht umzusetzen sind.“
Votum meint, dass die Forderung, die Bafin solle die Aufsicht über derzeit über 40.000 registrierte freie Finanzanlagenvermittler übernehmen, eine Schwächung die Behörde darstelle und dadurch notwendige Kapazitäten von den dringend zu erfüllenden Aufgaben abgelenkt würden.
„Es gilt, die Bafin in den Kernaufgaben zu stärken und ihr nicht unnötige Zusatzbelastungen aufzuerlegen, die in keiner Relation zu dem vermeintlichen Nutzen stehen. Der Schaden, der durch unzureichend überwachte Bankinstitute verursacht wird - das haben die zurückliegenden Jahre gezeigt - übersteigt das Schadenpotenzial, welches vermeintlich durch die registrierten freien Finanzanlagenvermittler dargestellt wird, um ein Vielfaches“, so Klein
Quelle: Pressemitteilung Votum
Der Votum Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. mit Sitz in Hamburg ist die Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Der 1995 gegründete Verband repräsentiert rund 75.000 Vermittler der marktführenden Vertriebsunternehmen und Produktgeber der unabhängigen Versicherungs- und Anlageberatung. (JF1)