vzbv fordert Provisionsverbot

Im Oktober 2015 hat das Bundesfinanzministerium mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 vorgelegt. Um Missstände im Finanzvertrieb zu beheben, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), das Gesetz für die Einführung eines Verbots von Provisionen zu nutzen. Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv: „Die provisionsabhängige Beratung ist nicht nur teuer, sondern erzeugt vor allem schlechte Finanzempfehlungen. Es wird immer suggeriert, dass diese Beratung kostenlos sei. Das muss sich ändern.“

Laut vzbv führe die vorherrschende, provisionsbasierte Finanzberatung zu einem erheblichen Anteil von Fehl- und Falschberatungen. Provisionen würden den Verkauf bestimmter Produkte für Kreditinstitute und Finanzvermittler lukrativ machen und Anreize bilden, zu häufige Umschichtungen im Portfolio zu empfehlen. Auch die Maßnahme der Bundesregierung in 2010, der Problematik mit der Einführung von Beratungsprotokollen Herr zu werden, hätte laut vzbv ihr Ziel verfehlt. Es würden eindeutige, standardisierte Vorgaben für das Protokoll fehlen, sodass das Provisionsproblem weiterhin bestünde.

Der vzbv fordert ein Provisionsverbot, wie es in Großbritannien und den Niederlanden seit 2013 erfolgreich praktiziert werde. Übergangsweise sei eine Stärkung der unabhängigen Honoraranlageberatung wichtig. Allerdings leide das Modell der Honorarberatung in Deutschland unter einer völlig unbefriedigenden Regulierung. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf könnte dazu genutzt werden, diese Schwächen zu beseitigen. Das Wesen der von Produkten „abhängigen“ Provisionsberatung und von Produkten „unabhängigen“ Honorarberatung müsse den Kunden unmissverständlich erläutert werden, so der vzbv. Begriffe, die nur auf die Vergütung hinweisen, seien auszuschließen.

Zudem solle die Honorarberatung nicht nur auf Wertpapiere und Vermögensanlagen ausgerichtet werden. Die Regulierung müsse auch die Beratung zu Versicherungen, Spareinlagen und Bausparplänen umfassen.

Ziel der Forderung soll sein, sämtliche Vertriebsanreize, ob nun im Gewand einer Provision oder Marge, den Verbrauchern gegenüber unmissverständlich in Euro und Cent offenzulegen.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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