Widerspruchsrecht verweigert: Verbraucherschutzbund mahnt Victoria Lebensversicherung ab
Die Victoria Lebensversicherung hat laut dem Verbraucherschutzbund Bund der Versicherten (BdV) schriftlich gegenüber seien Kunden erklärt, dass das Recht auf einen Widerspruch bei Lebensversicherungen gemäß § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aufgrund einer Verfassungsklage ausgesetzt sei. Eine Verweigerung des Widerspruchrechts ist aus Sicht des BdV juristisch nicht haltbar. „Hier versucht die Victoria juristische Laien über den Tisch zu ziehen“, beklagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir fordern die Gesellschaft auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die unlauteren Aussagen unverzüglich zu unterlassen.“
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2014 (Aktenzeichen: IV ZR 76/11) ist es Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen (§ 5a VVG alte Fassung). Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben. Nach Schätzungen des BdV kann etwa die Hälfte aller Versicherten ihren vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen widersprechen.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen gibt es nach Einschätzung des BdV auch bei der Victoria. Nun versuche der Lebensversicherer seinen Kunden dieses Recht mit unlauteren Aussagen zu entziehen. „Korrekt ist aber natürlich, dass eine Verfassungsbeschwerde ein Widerspruchsrecht nicht ausbremst. Das Recht besteht nach wie vor“, darauf weist Kleinlein ausdrücklich hin.
Der BdV prüft, inwieweit auch bei anderen Unternehmen, insbesondere aus der Ergo-Gruppe, in gleicher Weise Kunden um ihr Widerspruchsrecht gebracht werden sollen.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)