Wohnimmobilienkreditrichtlinie: "Gesetzesänderung noch nicht ausreichend"
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die in diesem Jahr mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingeführten Regelungen zur Kreditvergabe sachgerecht klarzustellen. Mit dem am 21. Dezember 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf für ein Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz würden jedoch noch nicht alle identifizierten Rechtunsicherheiten beseitigt.
Die vorgesehenen Regelungen bezüglich des Immobilienverzehrkredits sollten überarbeitet werden. Ferner bedarf es aus Sicht der DK einer ergänzenden Regelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung in Fällen der Anschlussfinanzierungen.
Die noch vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Form einer gemeinsamen Verordnung zu erlassenden Leitlinien zu Kriterien und zu Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten möglichst zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch Kreditinstituten klare, verlässliche Standards liefern. Gesetzlich ausgeschlossen werden sollte, dass Gerichte später Banken oder Sparkassen, die diese Standards beachtet haben, eine mangelhafte Kreditwürdigkeitsprüfung vorwerfen können.
Quelle: Pressemitteilung DK
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort. (JF1)