Wohnimmobilienkreditrichtlinie: "Nachbesserung müssen zügig umgesetzt werden"

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zeigt sich erfreut über die Ankündigung von Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, beim deutschen Gesetz zur europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachbessern zu wollen. „Wir begrüßen es, dass die deutschen Regelungen zum Wohnimmobilienkredit korrigiert werden. Wichtige Kundengruppen wie junge Familien und ältere Bürger dürfen nicht weiter von der Vergabe von Immobilienkrediten ausgeschlossen werden“, erklärt Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) anlässlich der Veröffentlichung einer aktuellen volkswirtschaftlichen BVR-Studie zum Thema.

Aufgrund der Erfahrungen mit überhitzten Immobilienmärkten setzte sich der europäische Gesetzgeber das nachvollziehbare Ziel, mit der neuen Richtlinie den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hätte, so die Studie, die Tatsache stärkere Berücksichtigung finden müssen, dass sich - anders als etwa in den USA, Irland oder Spanien - die privaten Haushalte in Deutschland weder übermäßig stark verschulden, noch Banken hierzulande mit einer zu laxen Finanzierungspraxis auffallen. Ein akutes Marktversagen herrsche an den Märkten für Immobilienkredite aus zwei Gründen nicht vor. „Erstens ist die Verschuldung der privaten Haushalte in Deutschland im Vergleich zu ihrer Wirtschaftskraft in den vergangenen fünf Jahren deutlich zurückgegangen. Zweitens liegen die Beleihungen von Wohnimmobilien traditionell mehr als 20 Prozent unter dem Wert der Immobilie“, erklärt Fröhlich.

Seit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 signalisierten viele Banken Erschwernisse bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Anhand der aggregierten Zahlen zur Entwicklung der Kreditbestände, wie sie die Bundesbankstatistik regelmäßig aufführt, lassen sich die schädlichen Effekte nicht unmittelbar ablesen, weil sie durch die insgesamt hohe Kreditnachfrage infolge des Niedrigzinsniveaus und anhaltenden Baunachfrage bislang kompensiert wurden. Die qualitativen Signale seitens der Banken zeigen aber klare Erschwernisse des Kreditzugangs auf. Nach einer nicht repräsentativen ad-hoc-Umfrage des BVR unter rund 40 Genossenschaftsbanken lag der Anteil der Kredite, die im Zuge der Gesetzesänderungen nicht getätigt werden konnten, an der Neukreditsumme in den Monaten April bis September 2016 im Schnitt bei zehn bis 20 Prozent.

Ziel der Veränderungen sollte dabei sein, dass neben eindeutigeren rechtlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung auch der Wert der Immobilie wieder so weit wie möglich eine Rolle bei der Immobilienfinanzierung spielen darf, so der BVR.

Quelle: Pressemitteilung BVR

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) vertritt die Interessen der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken - Volksbanken Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken und Sonderinstitute -, genossenschaftliche Zentralbanken, die Unternehmen der Finanzgruppe sowie die genossenschaftlichen Prüfungsverbände. (JF1)

www.bvr.de

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