Wohnungsbau: GdW begrüßt Kabinettsbeschluss zur Sonder-AfA
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 beschlossen, eine Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus einzuführen. Die Sonderabschreibung für Abnutzungen (Sonder-AfA) soll auf einen Anteil von 2.000 Euro pro Quadratmeter der anfallenden Herstellungskosten des Gebäudes begrenzt werden. Sie kann darüber hinaus nur genutzt werden, wenn die Gebäudeherstellungskosten insgesamt nicht höher als 3.000 Euro pro Quadratmeter sind. „Die Sonder-AfA kann ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zu dem Beschluss. Die Begrenzung der Abschreibungsmöglichkeit auf einen Anteil von 2.000 Euro der insgesamt anfallenden Baukosten könnte eine preisdämpfende Wirkung entfalten. „Darüber hinaus halten wir als Alternative eine gleichwertige Investitionszulage für Wohnungsunternehmen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können, für dringend erforderlich“, so Gedaschko.
Der GdW-Chef begrüßt, dass die Obergrenze für die Nutzung der Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 Euro nun auf 3.000 Euro pro Quadratmeter erhöht wurde. Die Erhöhung sei insbesondere in den Metropolregionen, in denen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 Euro pro Quadratmeter liegen, mehr als sachgerecht.
Insgesamt wertet die Wohnungswirtschaft die geplanten Abschreibungsvorteile als Schritt in die richtige Richtung. „Um den Wohnungsbau wirklich in Gang zu bringen, wäre es aber darüber hinaus erforderlich, die sogenannte Normalabschreibung von bisher zwei auf mindestens drei Prozent anzuheben“, so Gedaschko. Dies würde der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung tragen und dazu führen, dass sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsneubau engagieren. Die Bundesregierung müsse aufpassen, dass sie die geplanten Anreize für den bezahlbaren Wohnungsbau nicht gleich wieder durch unsachgerechte Neuregelungen im Mietrecht ausbremst, so Gedaschko mit Hinblick auf die derzeit in der Diskussion stehenden Mietrechtsverschärfungen (DFPA berichtete).
Quelle: Pressemitteilung GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist ein Fach- und Interessenverband der deutschen Wohnungswirtschaft mit Sitz in Berlin. Seine 15 Mitgliedsverbände vertreten rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die rund sechs Millionen Wohnungen bewirtschaften, nahezu 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. (JF1)