Wohnungswirtschaft: Das zweite Mietrechtspaket ist ein Investitionsblocker

Ende vergangenen Jahres sind Eckpunkte für ein zweites Mietrechtspaket bekannt geworden. Das Justizministerium schlägt vor, den Prozentsatz, mit dem die Modernisierungskosten bei der Miete berücksichtigt werden, von elf auf acht Prozent abzusenken. Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Die Miete soll in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent und maximal vier Euro pro Quadratmeter steigen können. Zudem soll der Berechnungszeitraum beim Mietspiegel von vier auf zehn Jahre verlängert werden. „Werden die Pläne des Bundesjustizministers wirklich so in ein Gesetz gegossen, werden alle Bemühungen, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und qualitätsvolle Wohnungen zu erhalten, ad absurdum geführt“, erklärt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Laut Gedaschko ist die Push-and-Pull-Strategie der Bundesregierung ein Irrweg. Auf der einen Seite versuche das Bundesbauministerium im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen den Neubau, die energetische Sanierung und den generationengerechten Umbau zu intensivieren. Auf der anderen Seite schränkten die Mietrechtspläne aus dem Bundesjustizministerium genau diese Bemühungen wieder ein: Sanieren würde wirtschaftlich unattraktiver gemacht, Neubau und Vermieten insgesamt durch einen drastischen Eingriff in die Mietsystematik ausbremst. So könne das Projekt „bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Deutschland“ nicht gelingen.

„Vermieter und Mieter stehen beim Thema Modernisierung vor einem Kostenproblem, das sich nicht durch Eingriffe in das Mietrecht lösen lässt“, so der GdW-Chef. „Man muss das Problem an der Wurzel packen. Statt juristisch herumzudoktern, müssen die Ergebnisse aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, insbesondere die baukostensenkenden Maßnahmen, schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, für eine grundlegende Anpassung und Vereinfachung der Förderpolitik für Gebäude-Modernisierungen durch die KfW Bankengruppe zu sorgen: Nicht die teuersten Modernisierungsmaßnahmen dürfen am stärksten gefördert werden, sondern diejenigen, die den besten Kosten-Nutzen-Effekt auch für den Mieter und Nutzer bringen.

Auch müssten steigende Wohnkosten bei Mieterhöhungen durch Modernisierung durch eine Klimakomponente beim Wohngeld und entsprechende Regelungen bei den Kosten der Unterkunft aufgefangen werden. Bislang existiere nur ein Prüfauftrag.

Schwarzen Schafen, die über Modernisierungen Mieter aus ihren Wohnungen drängen wollen, müsse das Handwerk gelegt werden. Dazu bedürfe es einer intelligenten, zielgenauen Härtefallregelung, die diese Einzelfälle von übermäßigen Mieterhöhungen infolge von Modernisierung regelt. Die aktuell geplanten Regelungen würden nach dem „Schrotflinten-Prinzip“ alle treffen, die Wohnungen vermieten – auch die sozial verantwortlichen Vermieter. 

Quelle: Pressemitteilung GdW

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist ein Fach- und Interessenverband der deutschen Wohnungswirtschaft mit Sitz in Berlin. Seine 15 Mitgliedsverbände vertreten rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die rund sechs Millionen Wohnungen bewirtschaften, nahezu 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland. (JF1)

www.gdw.de

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