Wüstenrot legt Revision beim BGH ein
Die Wüstenrot Bausparkasse AG wird beim Bundesgerichtshof Revision gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart einlegen. Mit Urteil vom 30. März 2016 (Aktenzeichen: 9 U 171/15) hatte das OLG Stuttgart der Berufung einer Bausparerin stattgegeben, die sich gegen die Kündigung ihres Bausparvertrages wehrt (DFPA berichtete). Das Urteil ist aus Sicht der Bausparkasse, welche in der 1. Instanz (Landgericht Stuttgart) gewonnen hatte, nicht überzeugend. Wüstenrot teilt die im Verhandlungstermin geäußerte Auffassung des OLG Stuttgart nicht, wonach die Kündigung eines Bausparvertrags, dessen Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurücklag, unwirksam ist.
Mit seiner Entscheidung stellt sich das OLG Stuttgart gegen die Rechtsauffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm, OLG Koblenz, OLG Köln, OLG Celle, OLG München), die bisher in knapp 50 Fällen die Wirksamkeit der Kündigungen seitens der Bausparkassen nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB bejaht beziehungsweise angekündigt haben, die Berufung von Bausparern zurückzuweisen. Somit zeichnet sich in der Rechtsprechung trotz der Entscheidung des OLG Stuttgart insgesamt immer deutlicher ab, dass Bausparkassen Kündigungen aussprechen dürfen. Zumal auch rund 180 positive Urteile von verschiedenen Landgerichten zur Wirksamkeit der Kündigungen nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB seitens der Bausparkassen vorliegen, davon knapp 20 durch das Landgericht Stuttgart.
Darüber hinaus existieren einige Dutzend positive Amtsgerichtsurteile und mehrere Ombudssprüche des Ombudsmanns der Öffentlichen Banken, die die Kündigungen stützen. Einzelne gegenläufige Urteile, die von Land- oder Amtsgerichten dazu bisher gefällt wurden, ändern – ebenso wie der aktuelle Entscheid – nach Ansicht der Wüstenrot Bausparkasse an dieser sich herausbildenden Rechtsmeinung nichts. Auch zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossene Vergleiche sprächen nicht gegen die Bausparkassen-Argumentation, da diese meist aus verfahrensökonomischen Gründen geschlossen würden.
Quelle: Pressemitteilung W&W
Die Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) mit Sitz in Stuttgart ist ein Finanzdienstleistungskonzern, der 1999 aus der Fusion der Bausparkasse Wüstenrot und der Württembergischen Versicherungsgruppe hervorgegangen ist. Die Unternehmensgruppe ist in den Geschäftsfeldern Bausparen und Versicherung mit Schwerpunkt auf Privat- und Firmenkunden in Deutschland aktiv. (JF3)