ZDB: Sonder-AfA ist „Schritt in die richtige Richtung“
Im vergangenen Jahr sind rund 290.000 Wohnungen neu auf den Markt gekommen; allen Experten zufolge sind aber mindestens 400.000 Wohnungen jährlich notwendig, um den Bedarf zu decken, denn besonders in den Ballungsgebieten und Universitätsstädten sind bezahlbare Wohnungen Mangelware, so der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Auch wenn wir uns eine generelle Erhöhung der AfA [Abschreibung für Abnutzungen] von zwei auf vier Prozent gewünscht hätten, begrüßen wir den heutigen Beschluss der Bundesregierung, eine Sonderabschreibung im Wohnungsneubau einzuführen. Damit werden Investitionen in neue Wohnungen mit Sicherheit gefördert“, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa, zum Bundeskabinettsbeschluss vom 3. Februar 2016.
Allerdings kritisiert Pakleppa den Beschluss dahingehend, dass die Wohnungsbautätigkeit nur über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert werde: Die Sonder-AfA gelte nur für diejenigen Wohnungen, für die bis Ende 2019 ein Bauantrag gestellt und die spätestens 2022 auch fertig gestellt wurden. Darüber hinaus wäre es aus Sicht von Pakleppa hilfreich gewesen, wenn auch Wohnungen gefördert würden, für die bereits im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde.
„Neben der steuerlichen Förderung von privaten Investitionen sind aber weitere Anstrengungen notwendig, um eine entsprechend hohe Anzahl neuer Wohnungen zu bauen. Dazu gehört vor allem, dass die Länder nicht weiter an der Steuerschraube drehen und die Grunderwerbsteuer erhöhen. Dazu gehört aber auch, dass die Kommunen zügig kostengünstiges Bauland zur Verfügung stellen. Und beide zusammen müssen überdies selbst in den sozialen Wohnungsbau investieren. Richtigerweise hat die Bundesregierung die den Ländern jährlich zur Verfügung gestellten Mittel von 518 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro quasi verdoppelt“, so Pakleppa.
Ein weiterer Weg, preiswerte Wohnungen schneller an den Markt zu bringen, sind laut ZDB standardisierten Typenhäuser, die in den Bauordnungen der Länder verankert werden, um so Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam abzukürzen. Diese Gebäude könnten problemlos in Baulücken und bei der Nachverdichtung in Gemeinden und Siedlungen gebaut werden. Pakleppa: „Wir wollen keine seriell gefertigten Mietskasernen an den Stadträndern, die neue soziale Probleme und No-Go-Areas nach sich ziehen.“
Quelle: Pressemitteilung ZDB
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB) ist nach eigenen Angaben der älteste und größte Bauverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 35.000 mittelständischen inhabergeführten Bauunternehmen, verschiedenster Sparten. (JF1)