ZIA: Änderung der Grunderwerbsteuer geht in die richtige Richtung

Am 11. Mai 2016 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages abschließend über das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beraten. Darin enthalten ist auch die Änderung des § 19 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes. Diese sieht eine Verlängerung der Anzeigefrist für denjenigen Steuerschuldner von 14 Tagen auf einen Monat vor, der eine natürliche Person ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, eine Kapitalgesellschaft ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inland oder eine Personengesellschaft ohne Ort der Geschäftsführung im Inland ist. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt grundsätzlich diese Fristverlängerung, bemängelt sie aber in bestimmten Fällen als zu kurz.

„Die Erweiterung der Anzeigefrist ist eine Erleichterung für ausländische Unternehmen mit Immobilieneigentum in Deutschland. Dennoch ist der Zeitraum in einigen Fällen nach wie vor zu kurz. Insbesondere Immobilieneigentümer, die sich in ausländischen Strukturen befinden und keinen Immobilienfokus haben, könnten einen Monat nach wie vor als zu kurz empfinden. Änderungen in der Gesellschafterstruktur benötigen in diesen Fällen häufig einen längeren Meldeweg bis zum Immobilieneigentümer“, erklärt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuern.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA rund 170 Mitgliedsunternehmen und 23 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen. (JF1)

www.zia-deutschland.de

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