ZIA: Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz mit erheblichem Verbesserungspotenzial

Im Rahmen der Anhörung im Bundestag hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) als geladener Sachverständiger eine Anpassung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gefordert. „Derzeit besteht keine Dringlichkeit, zusätzliche Instrumente im privaten Immobilienfinanzierungsgeschäft einzuführen, um eine Preisblase zu verhindern. Entscheidend ist also, nicht schnell, sondern sauber und überlegt vorzugehen“, erklärt Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des ZIA. Zum einen sei die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte sehr robust, zum anderen seien die Immobilienfinanzierungen in Deutschland von einem konservativen und langfristigen Ansatz geprägt. „Bei der Einführung eines neuen Instrumentenkasten sollten wir die nationalen Besonderheiten in der Immobilienfinanzierung berücksichtigen“, fügt Rabe an.

Die derzeit vorgesehene Obergrenze könne laut ZIA dazu führen, dass auch der Mietwohnungsneubau unter den Maßgaben leidet und Immobilienfinanzierer weiter verunsichert werden. „Eine anteilig hohe Fremdkapital-Finanzierung stellt dann kein Problem dar, wenn die Solvenz des Darlehensnehmers durch sein Einkommen oder andere Vermögensbestandteile wie zum Beispiel weitere Mietwohnungen im Bestand so hoch ist, dass die Rückzahlung stets möglich wäre“, meint Rabe. Dabei folge die Immobilienfinanzierung in Deutschland eher dem Vorsichtsprinzip. Laut einer Studie des IW Köln verfüge ein Großteil der Haushalte mit einem Beleihungsauslauf von 90 Prozent über ein Nettovermögen von mehr als 50.000 Euro. Viele Haushalte mit einem solchen Beleihungsauslauf weisen sogar deutlich höhere Vermögen auf. „Schuldendienste werden im Verhältnis zum Einkommen in Deutschland traditionell sehr moderat gewählt. Und es finden sich keine Anzeichen dafür, dass sich das ändert“, sagt Rabe.

Generell fehle im Entwurf laut ZIA jegliche Berücksichtigung weiterer relevanter Vermögenspositionen zur Absicherung von Darlehen. „Der Gesetzentwurf beantwortet bislang nicht die Frage, wie etwa mit Barsicherheiten oder auch verpfändeten Wertpapierdepots umgegangen werden soll. Im Ergebnis fehlt bislang jeder Einschub zum Umgang mit der Kreditverstärkung“, meint Rabe.

Zudem warnt der ZIA vor möglichen sozialen, wohnungsbaupolitischen und ökonomischen Folgen der vorgeschlagenen Eingriffsrechte. „Gerade jetzt stehen die Zeichen für Wohnimmobilien günstig und auch die Politik fordert den Neubau sowie Investitionen zur angestrebten Energiewende im Gebäudesektor von der Branche. Die Verschlechterung des Finanzierungsumfeldes könnte die Stadtentwicklung nachhaltig bremsen und weitere Ziele wie das bezahlbare und klimaneutrale Wohnen gefährden“, sagt Rabe. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien sei auch deshalb so hoch, weil viele Anleger aufgrund der niedrigen Zinsen in Immobilien sichern wollen. „Wegen der großen Bedeutung für die Konjunktur, die Versorgung mit Wohnraum der Bevölkerung sowie Entwicklung unserer Städte sollte nicht nur die Finanzindustrie vor dem Scharfstellen der Maßnahmen, sondern auch die Immobilienwirtschaft gehört werden“, fügt Rabe an.

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA 20 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen. (JF1)

www.zia-deutschland.de

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