Zukunftsfinanzierungsgesetz setzt wichtige Impulse zur Stärkung des deutschen Kapitalmarktes
Modernisierung des Aktienrechts, steuerliche Verbesserungen bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und den vermögenswirksamen Leistungen: Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt den Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, der am 12. April 2023 veröffentlicht wurde.
Ein zentrales Element des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sind Anpassungen im Aktiengesetz, mit denen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Aufnahme von Kapital bekommen. Finanzierungen sollen schneller durchgeführt werden können. Nach dem Vorbild anderer Länder soll unter anderem der gesetzliche Rahmen für Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erweitert werden.
Die Modernisierung des Aktienrechts sei vor allem für Wachstumsunternehmen wichtig. Diese wählen beim Börsengang häufig den für ihre Bedürfnisse derzeit besser zugeschnittenen Weg über die Rechtsform der holländischen N.V. Eine konsequente Reform des deutschen Aktienrechts mache es den Unternehmen künftig leichter, im vertrauten Rechtsumfeld zu agieren. Aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung.
Auch mit der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien plant der Referentenentwurf, den Unternehmensgründern den Schritt an die Börse zu erleichtern soll. Damit hätten die Gründer, je nach Stimmrechtsausgestaltung, auch bei weniger als der Hälfte des Aktienbesitzes noch die Mehrheit der Stimmrechte für wichtige Entscheidungen.
Die geplante Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich bedeutet einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland. Allerdings dürfe diese aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts sehr sinnvolle Initiative nicht durch restriktive Anforderungen konterkariert werden, etwa dem geplanten Verbot der Entgeltumwandlung.
Positiv sieht das Aktieninstitut den Vorschlag, bei den vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu erhöhen und die Einkommensgrenzen abzuschaffen. Die Vermögensbildung sei der Schlüssel für die finanzielle Unabhängigkeit der Bevölkerung und ein Auskommen im Alter. Die Regierung setze damit Anreize, dass die Bevölkerung die Chancen des Sparens insbesondere mit Aktienfonds und ETF ergreift.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz muss im Zusammenhang mit dem im Dezember vorgestellten EU Listing Act und der geplanten Stärkung der Altersvorsorge mit Aktien gesehen werden. Für Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts, entfalten diese Initiativen erst gemeinsam ihr Potenzial: „Die Aktie in der Altersvorsorge ist der Treibstoff für den Motor der Transformation der Wirtschaft. Gleichzeitig lässt sie die Bürger an den Renditechancen von Aktien teilhaben. Der EU Listing Act zielt auf ein attraktiveres Regulierungsumfeld für börsennotierte Unternehmen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz legt seinen Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Regeln und Pflichten der Unternehmen. An allen drei Stellschrauben muss kräftig gedreht werden.“ (DFPA/JF1)
Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Verband der Unternehmen und Institutionen, die am deutschen Kapitalmarkt tätig sind. Es wurde 1953 als „Arbeitskreis zur Förderung der Aktie“ gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die Position Deutschlands als Standort für Finanzdienstleistungen im internationalen Wettbewerb zu stärken, zur Weiterentwicklung der kapitalmarktpolitischen Rahmenbedingungen beizutragen und die Unternehmensfinanzierung in Deutschland zu verbessern.