Assekurata: Neue Berechnungsmethodik sorgt für Entlastung bei Zinszusatzreserve

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministerium (BMF) sieht eine neue Berechnungssystematik zur Zinszusatzreserve (ZZR) vor, die die Lebensversicherer entlasten soll. Demnach würde die Korridormethode noch rechtzeitig vor dem Jahresende 2018 eingeführt. Nach Berechnungen der Rating-Agentur Assekurata sänken nach den derzeitigen Plänen die Anforderungen an die Reservierung allein für das aktuelle Geschäftsjahr um etwa 14 Milliarden Euro gegenüber der bisherigen Berechnungsmethodik.

Die Korridormethode wurde von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entwickelt. In ihrer Funktionsweise fokussiert sie auch weiterhin den Referenzzinssatz, der sich unverändert am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zinsswapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren bemisst, allerdings über den Jahreswechsel nicht mehr als von einem definierten Korridor abweichen darf. Verändert sich der Referenzzins im Jahresvergleich so stark, dass er diesen Korridor verlässt, wird der neu anzunehmende Referenzzins auf letzteren begrenzt. „Die Breite des Korridors ergibt sich dabei als prozentualer Anteil der Differenz zwischen dem ursprünglich berechneten Referenzzins und dem aktuellen Basiszins“, erläutert Thomas Keßling, Analyst und Fachkoordinator Lebensversicherung von Assekurata. „Sie ist somit für die Höhe der ZZR-Zuführungen von besonderer Relevanz.“ Diese in Branchenkreisen auch als X-Faktor bezeichnete Größe hat das Bundesfinanzministerium in einem Verordnungsentwurf nun auf 9,0 Prozent justiert und zur Stellungnahme an mehrere Verbände geschickt.

In Zahlen ausgedrückt führt die neue ZZR-Formel aktuell dazu, dass der Referenzzins für 2018, ausgehend vom Vorjahreswert (2,21 Prozent), bei der Untergrenze des Korridors auf ein Niveau von 2,10 Prozent abgefedert wird. Dies resultiert nach Schätzungen von Assekurata für 2018 in einem ZZR-Zuführungsbedarf von branchenweit sieben bis acht Milliarden Euro, was weiterhin eine entsprechend hohe Ertragskraft voraussetzt. „Unter der bisherigen Berechnungsmethodik hätten die Unternehmen aber bis zu 22 Milliarden Euro reservieren müssen“, erklärt Keßling. „Somit würde die Einführung der Korridormethode nach den jetzt vorgelegten Plänen branchenweit allein für das aktuelle Geschäftsjahr eine Entlastung von ungefähr 14 Milliarden Euro nach sich ziehen.“

„Die vorliegende Korridormethode entfaltet die gewünschte Glättungswirkung, indem Belastungenspitzen reduziert und gleichförmiger auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Sie nimmt die Versicherer aber nicht aus der Verantwortung, langfristige Zinsvorsorge zu betreiben,“ fasst Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung der Assekurata, zusammen. „Die Methodenänderung ist aus unserer Sicht zweckmäßig und überfällig. Eine entsprechende Anpassung der Deckungsrückstellungsverordnung würde die nötige Planungssicherheit für die Lebensversicherer schaffen. Die neue Methodik würde übermäßig große Sprünge bei der ZZR-Bildung verhindern und einen langfristig angelegten Reserveaufbau forcieren. Die Kapitalanlage würde nachhaltiger, da die ZZR-Finanzierung weitestmöglich aus den laufenden Erträgen käme und nicht, wie aktuell von den Unternehmen praktiziert, ganz wesentlich aus der Auflösung von Bewertungsreserven der Kapitalanlagen.“

Quelle: Pressemitteilung Assekurata

Die Assekurata  Assekuranz Rating-Agentur GmbH führt ausschließlich Rating-Verfahren durch, bei denen die Vertreter der gerateten Einheit der Agentur einen schriftlichen Auftrag zur Erstellung des Ratings gegeben haben (beauftragte Ratings). (JF1)

www.assekurata.de

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