BaFin: Versicherer erfüllen Anforderungen nach Solvency II

Wenige Wochen nach Veröffentlichung der ersten Auswertung (DFPA berichtete) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Jahreszahlen und die Solvabilitäts- und Finanzberichte (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) der Versicherer zum ersten Geschäftsjahr unter Solvency II vertieft analysiert. Das Ergebnis: Alle berichtspflichtigen Einzelunternehmen erfüllen die neuen Anforderungen an die Bedeckung. Die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement – SCR) mit Eigenmitteln beträgt im Durchschnitt über alle Sparten hinweg rund 330 Prozent.

„Solvency II verfolgt das Ziel, im Versicherungssektor mehr Transparenz zu schaffen“, erklärt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Mit dem ersten Durchlauf des SFCR sind wir zufrieden. Das Ergebnis ist positiv. Es gibt aber natürlich noch Mängel, die abgestellt werden müssen. Daran werden wir als Aufsicht gemeinsam mit den Unternehmen arbeiten.“

Der Solvabilitäts- und Finanzbericht ist Teil des narrativen Berichtswesens. Er dient der Offenlegung von qualitativen und quantitativen Informationen über ein Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und der Aufsicht und ist vom Versicherer auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der SFCR muss so verfasst sein, dass seine Inhalte auch von Lesern inhaltlich erfasst und verstanden werden können, die nicht speziell mit der Materie vertraut sind. Die Informationen müssen so detailliert sein, dass sich der Leser eine eigene Meinung über das Unternehmen bilden kann.

Zusätzlich zum SFCR erhält die BaFin von den Unternehmen den regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report – RSR) sowie den Bericht über die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA). Diese beiden Berichte werden nicht veröffentlicht.

Die quantitativen Berichte der Unternehmen werden von der BaFin an die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) weitergeleitet. EIOPA veröffentlicht alle drei Monate eine Auswertung der vorgelegten Zahlen, die einen Ländervergleich erlauben. Die erste Veröffentlichung erfolgte am 28. Juni 2017.

Die BaFin wird Unternehmenskennzahlen immer spätestens drei Monate nach Ende der Einreichungsfrist durch die Unternehmen auf ihrer Internet-Seite veröffentlichen. Die ersten Kennzahlen zu Einzelunternehmen wird sie bis zum 22. August veröffentlichen, die Kennzahlen zu Versicherungsgruppen bis zum 3. Oktober. Zwischen den von der BaFin und den von EIOPA veröffentlichten Zahlen kann es zu Abweichungen kommen, etwa wenn Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr auf unterschiedliche Weise berücksichtigt werden. Einmal jährlich, jeweils am 30. April, wird die BaFin zudem wesentliche Aufsichtskennzahlen publik machen. (JF1)

Quelle: Pressemitteilung BaFin

www.bafin.de

Zurück

Versicherungen

Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Anhebung des Höchstrechnungszinses ...

Die erste Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsprodukte ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt