bAV: Viele Unternehmen halten Überprüfung ihres Versorgungswerkes für erforderlich
Der anhaltende Niedrigzins und die damit einhergehenden Veränderungen im deutschen Lebensversicherungsmarkt wirken sich zunehmend auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) aus: Fast die Hälfte der Unternehmen hält es für erforderlich, ihr Versorgungswerk grundsätzlich zu überprüfen. Mehr als 20 Prozent von ihnen haben bereits Veränderungen vorgenommen, indem sie beispielsweise die zugesagte Verzinsung reduziert oder aber von leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen umgestellt haben. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Studie „Insurance Survey 2016: Rethink Insured Pensions“, die Aon Hewitt, der Anbieter von Services im Bereich Human Resources, durchgeführt hat.
Die Lebensversicherer reagieren mit neuen Produkten und eingeschränkten Garantieversprechen auf das Niedrigzinsumfeld und den sich aus der europäischen Richtlinie Solvency II ergebenen Anforderungen. „Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung mit Versicherungsbezug anbieten, müssen handeln“, erläutert Thorsten Teichmann, Geschäftsführer von Pensions Insurance Broker in Hamburg und Partner bei Aon Hewitt. Betroffen seien Vertragsverhältnisse mit zahlreichen Versicherern, sei es aufgrund der Schließung bestehender Tarife oder der eingeschränkten Zugangsmöglichkeit zu noch vorhandenen Garantieprodukten für Versorgungszusagen für neue Mitarbeiter. Das habe der Großteil der Unternehmen auch erkannt.
Statt nur zu einem anderen Lebensversicherer zu wechseln, der das zur Versorgung passende Produkt noch anbietet, empfiehlt bAV-Experte Teichmann den Unternehmen zu prüfen, ob nicht eine grundsätzliche Modernisierung der Versorgung sinnvoller ist. Die Aon Hewitt-Studie ergab, dass es für 45 Prozent der Befragten sogar denkbar wäre, ihre Versorgungsregelung komplett neu zu gestalten, wenn Handlungsdruck entstehen sollte. Bei der Wahl eines neuen Versicherungsproduktes ist 88 Prozent der Befragten die finanzielle Stabilität des Anbieters sehr wichtig – gefolgt von Transparenz (48 Prozent) und Flexibilität (37 Prozent). Für 65 Prozent der Arbeitgeber sind außerdem die Möglichkeit, Hinterbliebene im Todesfall und Mitarbeiter im Fall der Berufsunfähigkeit (55 Prozent) abzusichern, wichtige Bestandteile des bAV-Angebotes. Mehr als 60 Prozent der befragten Unternehmen wünschen sich daher, die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität in einem Versicherungsvertrag zu bündeln.
Große Unsicherheiten bestehen noch bei den Handlungsoptionen und deren Vor- und Nachteilen. „Das Angebot an neuen Produkten ist nicht mehr so homogen und selbst für Fachleute nicht immer transparent“, berichtet der Aon Hewitt-Manager. Bei den Produkten der neuen Generation könne sowohl die garantierte als auch die zum Rentenbeginn hochgerechnete Leistungshöhe nur sehr eingeschränkt als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Um das passende Produkt zu finden, seien – anders als bei klassischen Tarifen – Produktmerkmale, wie beispielsweise Gestaltungsrechte bei der Kapitalanlage oder die Einschlussmöglichkeit von Zusatzversicherungen, ausschlaggebend.
Quelle: Pressemitteilung Aon Hewitt
Aon Hewitt konzipiert, implementiert, kommuniziert und verwaltet Lösungen und Strategien in den Bereichen Human Resources, Investment Consulting, Pension Administration, Vergütung und Talent Management. Weltweit ist Aon Hewitt mit mehr als 30.000 Mitarbeitern in 90 Ländern vertreten. In Deutschland arbeiten etwa 450 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg, Mülheim an der Ruhr, München, Stuttgart und Wiesbaden. (mb1)