BDV begrüßt Entwurf zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Bund der Versicherten (BDV) wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um eine Einschätzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gebeten. Betroffen sind dabei alle Wirtschaftsbereiche, nicht nur Versicherungen. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDV den Referentenentwurf, er übt allerdings auch Kritik.
„Die bereits vorhandenen Streitbeilegungsmöglichkeiten werden gestärkt. Das Gesetz kann dazu helfen, dass Verbraucherinteressen günstig und zügig gewahrt werden“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BDV.
Zugunsten des Verbrauchers sieht der BDV in dem Referentenentwurf allerdings noch Verbesserungsbedarf: Branchenübergreifend sollten alle Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet werden und der Schlichtungsspruch der Verbraucherschlichtungsstelle sollte für die Unternehmen immer verbindlich sein. Außerdem würde die Gefahr eines „Wildwuchses“ bestehen, da es an einer Koordination der Abgrenzung der Schlichtungsstellen untereinander in sachlicher und/oder örtlicher Hinsicht fehle.
„Wir halten es für falsch, dass ein Streitmittler in den letzten drei Jahren nicht für ein Unternehmen gearbeitet haben darf, dass der Streitschlichtung unterworfen war – wo soll denn die Fachkompetenz herkommen?“, gibt Kleinlein zu bedenken.
Für die Versicherungswirtschaft wird sich nach Einschätzung des BDV kaum etwas ändern. Die alternativen Streitbeilegungseinrichtungen des Versicherungsombudsmann e. V. und des Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung würden eine Art Vorreiterstellung einnehmen, schließlich beständen diese Einrichtungen schon seit langer Zeit.
Quelle: Pressemitteilung BDV
Der 1982 gegründete Bund der Versicherten e.V. (BDV) ist mit mehr als 52.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen. (TH1)