BdV fordert Gesetz für Rechtsanspruch auf Nachrechenbarkeit
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), beklagt in einer Pressemitteilung, dass die Versicherten der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert sind. Hintergrund der Klage ist ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, wonach Lebensversicherungs- und Riester-Verträge bei der Ergo-Lebensversicherung nicht richtig berechnet werden. Kleinlein fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Nachrechenbarkeit und Transparenz.
Eine Möglichkeit selbst festzustellen, ob das Unternehmen richtig rechnet oder nicht, gibt es bislang nicht. Denn im Februar hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass Kunden die Berechnungen eines Lebensversicherers hinzunehmen haben ohne eine Nachprüfung vornehmen zu können.
Eine flächendeckende branchenweite Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist angesichts der unüberschaubaren Tarifvielfalt nicht durchführbar. „Die Altersvorsorge mit Versicherungen verkommt durch derartige Zustände zu einem Roulettespiel“, kritisiert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Brisant sei dabei, dass durch die Riester-Verträge auch „Steuergelder als Spielgeld“ missbraucht werden können.
Kleinlein, der bis 2011 als unabhängiger Versicherungsmathematiker mehrere hundert Verträge prüfte, kann die Kritik, die von der „Süddeutschen Zeitung“ vorgebracht wird, bestätigen. „In meiner Gutachterpraxis erlebte ich es oft, dass Berechnungsdifferenzen nicht befriedigend erklärt werden konnten.“ Die Politik sei dringend gefordert, mit einem Gesetz dafür zu sorgen, dass Ansprüche von Versicherungskunden nachprüfbar werden.
Quelle: Pressemitteilung Bund der Versicherten
Der 1982 gegründete Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist mit mehr als 52.000 Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für private Versicherungsfragen. (TH1)