Niedrigzinsen: Bund plant Entlastung für Unternehmen bei Betriebsrenten
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Rechnungszinses, der als Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist. Der Gesetzentwurf, der in den kommenden Wochen im Bundestag und am 26. Februar im Bundesrat behandelt werden soll, sieht vor, dass zukünftig ein zehnjähriger anstelle eines siebenjährigen Durchschnitts der Marktzinsen als Grundlage für die Bemessung der Pensionsverpflichtungen für nach Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzierende Unternehmen gelten soll. Einer Modellrechnung des Investmentmanagers Allianz Global Investors (Allianz GI) zufolge würde dadurch der HGB-Rechnungszins langsamer sinken und – ein gleichbleibendes Zinsniveau vorausgesetzt – 2018 bei circa 3,37 Prozent liegen. Ohne die geplante Anpassung läge der Rechnungszins 2018 bei circa 2,55 Prozent und hätte zu einer circa 29-prozentigen Erhöhung der Pensionsverpflichtungen seit 2014 geführt.
Tobias C. Pross, Head of EMEA Allianz Global Investors: „Diese neue Regelung würde vielen – insbesondere mittelständischen – Unternehmen Erleichterung verschaffen. Allerdings kauft diese Lösung nur Zeit: die Pensionsverpflichtungen stiegen zwar nicht so schnell an, das ändert aber nichts daran, dass Unternehmen diese Gefahr in ihren Pensionsverpflichtungen entschärfen müssen. Sie sollten sich auf ein länger anhaltendes Niedrigzinsumfeld einstellen. Die bAV wird damit zur Chefsache und sollte integraler Bestandteil des Risiko- und Liquiditätsmanagements sein.“
Nach Schätzungen von Allianz GI ist die Hälfte aller in deutschen Unternehmen/Kreditinstituten bestehenden Pensionsverpflichtungen mit bedarfsgerechtem Kapital gegenfinanziert. Viele Unternehmen verfügen über keine Rückdeckung. Das sei problematisch: Sofern Unternehmen nicht rechtzeitig für eine ausreichende Kapitaldeckung sorgen, müssten die Rentenverpflichtungen bei Fälligkeit aus dem operativen Geschäft finanziert werden – unabhängig von der Geschäftsentwicklung und notfalls auch zulasten wichtiger Investitionen.
Die Folge ist, dass die Eigenkapitalbasis von Unternehmen mit betrieblicher Altersvorsorge geschwächt werden kann. Insbesondere im Bankensektor könnte das Auswirkungen auf die in der Eigenkapitalreform „Basel III“ enthaltenen Eigenkapitalregelungen haben und damit auf die Kreditvergabemöglichkeiten.
Allianz GI rät die Pensionsverpflichtungen mittels Übertragung der bestehenden Verpflichtungen auf einen Pensionsfonds von der Bilanz abzusondern oder in einer Treuhandlösung (CTA) adäquat mit Kapital zu unterlegen und bei Neuzusagen auf vom Rechnungszins unabhängige Konzepte umzusteigen.
Quelle: Pressemitteilung Allianz GI
Allianz Global Investors (Allianz GI) ist eine Vermögensverwaltung des Versicherungskonzerns Allianz. Das 1998 gegründete Unternehmen mit Sitz in München beschäftigt über 500 Anlagespezialisten und verwaltet ein Vermögen von über 427 Milliarden Euro für Privatanleger und institutionelle Investoren. (JF1)