Branchenvereinigung macht bei Solvency-II-Sündern weiter Druck
In einem offenen Brief an den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern (VSAV) die öffentliche Nennung von „Solvency-II-Sündern“. Der auf Vertriebsrecht spezialisierte VSAV-Netzwerkpartner Rechtsanwälte Blanke Meier Evers bestätigt für Vermittler ein ungeklärtes Haftungsrisiko. Rechtsanwalt Jürgen Evers und der VSAV sehen den GDV schon wegen der Ziffer 2 seines eigenen Verhaltenskodexes für Makler und Vermittler in der Pflicht. Er fordert den Verband in seinem Schreiben auf, eine Positivliste derjenigen Gesellschaften zu veröffentlichen, die die Solvabilitätsanforderungen erfüllen.
Zum Hintergrund: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte unlängst berichtet, dass drei Versicherungsgesellschaften in 2015 nicht die Vorgaben nach Solvency-II erfüllt hätten. Daraufhin hatte der VSAV die BaFin aufgefordert, die drei Gesellschaften im Sinne des Verbraucher- und Vermittlerschutzes öffentlich zu benennen. In ihrer Antwort verwies die BaFin auf ihre Verschwiegenheitspflicht. „Das ist zwar rechtlich sauber und korrekt, hilft aber niemandem“, so VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.
Mit dem Abgleich anhand einer Positivliste indes könnten sich Makler und Vermittler die für sie womöglich haftungsrelevante Situation entschärfen, so der VSAV. Die GDV-Mitglieder sollten sich zur Aktualisierung der Liste verpflichten, positive wie negative Veränderungen hinsichtlich Solvency-II zeitnah zu kommunizieren und nach Bedarf zu kommentieren, so Evers in seinem Prüfungsbericht.
Quelle: Pressemitteilung VSAV
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) ist eine 2004 gegründete Branchenvereinigung zur Förderung der beruflichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler. Sie hat über 960 Mitglieder und 65 Netzwerkpartner. (JF1)