BVK befürwortet strengere Eigenkapitalvorschriften für Versicherungen
Die von der Bundesregierung am 3. September 2014 beschlossene Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird vom größten Vermittlerverband Deutschlands, dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), begrüßt. Denn mit der Neuordnung sollen die Leistungsansprüche von Millionen von Versicherungskunden durch strengere Eigenkapitalanforderungen besser geschützt werden. Zudem soll die Aufsicht über die Unternehmen gestärkt werden.
„Mit der VAG-Reform sollen die Unternehmen ihre Kapitalmarktrisiken marktgerechter bewerten und risikoadäquate Eigenkapitalpuffer bereitstellen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das wird die Versichertengemeinschaft festigen und gewährleisten, dass Kunden ihre vertraglich zugesagten Leistungen erhalten. Das ist besonders bei den Millionen abgeschlossener Altersvorsorgeprodukte, wie beispielsweise Lebensversicherungen, von eminenter Bedeutung für die Zukunft.“
Bislang orientierten sich die Eigenkapitalanforderungen im Wesentlichen am Geschäftsvolumen des Unternehmens. Andere mögliche Risiken, die die Solvabilität der Versicherungsunternehmen tangieren können, wurden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Mit der VAG-Reform sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen vorgesehen. Dazu gehören etwa Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken. Künftig werden die Versicherer dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch diese Risiken abzusichern.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (TH1)
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