BVK: EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie für umfassende Qualifikation nutzen

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive), die den Verbraucherschutz und die Transparenz in der Versicherungsbranche erhöhen soll, regelt unter anderem die Anforderungen an eine Mindestqualifikation von Versicherungsvermittlern nach Produktgruppen, die unterschiedlichen Risikoklassen zugeordnet werden. „Für Deutschland kann diese Einteilung in die Sparten ‚Non life‘, ‚Insurance-based investment product‘ und ‚Life‘ aber dazu führen, dass die jetzt gültige Pflicht zur Ablegung einer spartenübergreifenden Sachkundeprüfung neu konzipiert werden muss“, kritisiert Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Das wäre nicht im Interesse einer ganzheitlichen Kundenberatung. Daher richten wir unseren Appell an den deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der IDD in nationales Recht, sich an den bisher bewährten Strukturen zu orientieren und sachgerechte Entscheidungen unter anderem auch im Hinblick auf PRIIPS-Produkte [verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte] zu treffen.“

Aus Sicht des BVK sei es wichtig, die Pflicht zur IHK-Sachkundeprüfung auch auf den angestellten Versicherungsaußendienst und die über die Unternehmen registrierten (gebundenen) Vermittler auszudehnen. „Damit würden alle den gleichen Anforderungen an die Mindestqualifikation unterliegen, es gäbe hier keine Differenzierungen mehr“, so Archangeli. „Eine zukünftige einheitliche Regelung wäre aus Sicht des Gesetzgebers konsequent und würde auch dem Kerngedanken der IDD zur Stärkung des Verbraucherschutzes und Schaffung einheitlicher Standards entsprechen.“

Die IDD gibt außerdem eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 15 Zeitstunden im Jahr vor. „Die Anforderungen unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative ‚gut beraten‘ sind mit 40 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, das sind 30 Stunden, doppelt so hoch. Dies halten wir angesichts der Komplexität der Produkte und im Interesse des Verbrauchers für sachgerecht“, stellt Archangeli fest.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

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Versicherungen

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