BVK sieht keinen Bedarf für Änderungen bei der Kontrolle von Vermittlern

Die bisherigen Kontrollmechanismen der Versicherer für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern funktionieren gut, eine weitere Verschärfung der Überwachung ist daher abzulehnen, schreibt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in einer Stellungnahme zum Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), das die Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern regeln soll.

Der BVK begründet seine Ansicht zum einen mit der abnehmenden Anzahl von Kundenbeschwerden gegen Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen und zum anderen mit der Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex und Compliance-Regeln, die unter anderem kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten.

„Wir vertreten die Auffassung, dass die durch uns und andere Vermittlerverbände sowie durch den GDV vorgeschlagenen Compliance-Regeln für Versicherungsvermittler sachgerecht sind“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie sollten deshalb beibehalten werden, denn alle BVK-Mitglieder handeln Compliance-konform. Schon allein der ‚Basic Code of Conduct‘ für Versicherungsvermittler, die nicht BVK-Mitglieder sind, stellt eine Leitlinie für eine am modernen Verbraucherschutz ausgerichtete Versicherungsvermittlung dar.“

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder. (TH1)

www.bvk.de

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