Der Höchstrechnungszins bleibt auch 2016
Der Höchstrechnungszins („Garantiezins”) bleibt auch nach dem Start des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts Solvency II zum 1. Januar 2016 die kalkulatorische Obergrenze für Leistungszusagen der deutschen Lebensversicherer an Versicherungsnehmer. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums für eine Fortschreibung der bisherigen Regelung.
Eine Streichung des Höchstrechnungszinses zum jetzigen Zeitpunkt hätte den Rechtsrahmen für die Lebensversicherungsunternehmen in kurzer Frist tiefgreifend verändert und den Übergang in das neue Aufsichtssystem Solvency II erschwert, so der Branchenverband in einer Erklärung. „Die Fortschreibung der Verordnung zum Höchstrechnungszins ist insbesondere mit Blick auf Solvency II sachgerecht. Sie gibt Unternehmen, Aufsicht und dem Gesetzgeber den notwendigen Raum, Praxiserfahrungen mit dem neuen Aufsichtssystem auszuwerten, bevor über weitere wesentliche Regeländerungen nachgedacht wird“, meint Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.
Der Höchstrechnungszins wird in der Deckungsrückstellungsverordnung durch das Bundesfinanzministerium festgelegt und beläuft sich auch 2016 auf 1,25 Prozent.
Quelle: Verbandsmitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (jpw1)