Deutsche und französische Versicherer für Erhalt bewährter Aufsichtsstrukturen

Die europäische Aufsichtsstruktur im Finanzsektor wurde nach der Finanzkrise umfassend reformiert. Jeder Teilbereich des Finanzmarkts hat heute eine eigene, unabhängige europäische Aufsichtsbehörde (ESA): die EIOPA für Versicherer und Pensionskassen, die EBA für die Banken und die ESMA für den Wertpapierbereich. Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres eine sehr offene Konsultation zur Zukunft der ESAs durchgeführt, die neben der Organisation der ESAs auch weitere Themen aufgreift, wie etwa deren Befugnisse oder die Finanzierung. In einer gemeinsamen Konsultationsantwort sprechen sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Fédération Française de l’Assurance (FFA) dafür aus, die derzeitige Struktur mit EIOPA als europäischen Aufseher für die Versicherungsbranche beizubehalten.

„Das Geschäftsmodell der Versicherer unterscheidet sich grundlegend von dem anderer Finanzdienstleister. Unabhängig von Standortentscheidungen und damit einhergehenden möglichen organisatorischen Veränderungen muss eine starke, eigenständige Versicherungsexpertise bei der Versicherungsaufsicht erhalten bleiben“, betont Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Eine Trennung von Solvenz- und Marktaufsicht nach dem so genannten Twin-Peak-Modell lehnen GDV und FFA ab. „Die Aufsicht muss bei jeder Entscheidung die möglichen Folgen für alle Versicherten sowie für die Versicherer bedenken. Diesen Gesamtblick können Aufsichtsbehörden, die streng zwischen Solvenz- und Marktaufsicht unterscheiden, nicht leisten“, so Wehling.

In ihrer Stellungnahme empfehlen die Verbände, dass die laufende Kontrolle der Unternehmen weiterhin bei der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde liegen sollte – im Falle Deutschlands also bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Überlappungen der Zuständigkeiten zwischen nationaler und europäischer Ebene, aber auch doppelte Berichtswege, müssten unbedingt vermieden werden, um die Unternehmen nicht unnötig zu belasten. Eine direkte Aufsicht von EIOPA über die Unternehmen, etwa bei einem internen Modell, lehnen GDV und FFA ab.

Nach Ansicht der Verbände verfügt EIOPA über angemessene Ressourcen, um dafür zu sorgen, dass die EU-Finanzregeln in den Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden. Diese müssten aber noch stärker priorisiert werden. Entscheidend sei, dass EIOPA die bestehenden Aufsichtsinstrumente effizient einsetzt.

Mit Blick auf das Demokratieprinzip sprechen FFA und GDV sich dafür aus, die Kontrolle der ESAs durch den EU-Gesetzgeber und deren interne Governance auf den Prüfstand zu stellen. Für Entscheidungen des Rates der Aufseher, dem wichtigsten Gremium bei EIOPA, sollte wegen ihrer großen Bedeutung stets eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Bei den Überlegungen dazu, wie die ESAs künftig finanziert werden, sei sorgfältig zu prüfen, wie sich die Änderungen auf die Tätigkeiten und die demokratische Kontrolle der ESAs auswirken. Würde die Finanzierung der ESAs komplett den beaufsichtigten Unternehmen auferlegt, entfiele mit der Budgetüberprüfung ein wichtiges Instrument zur demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament.

Quelle: Homepage GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)

www.gdv.de

Zurück

Versicherungen

Mit Wirkung zum 1. Mai 2024 bündelt die Generali Deutschland AG die ...

Die BCA AG baut ihre Maklerserviceplattform DIVA weiter aus. Mit den beiden ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt