DIA: "Massive Mängel in bAV-Verträgen"

Bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, fehlen entweder einige der erforderlichen Dokumente oder die Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel auf. Das kann zu Vermögensschäden, zu Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und zu schwerwiegenden Haftungsrisiken für die Arbeitgeber führen. So sind in neun von zehn Fällen beispielsweise die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Das ergab eine Auswertung von rund 1.000 baV-Verträgen (betriebliche Altersvorsorge) durch die bbvs, eine Rentenberatungsgesellschaft, die sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung befasst. Die Ergebnisse dieser Auswertungen wurden in dem Dossier „Mängel in bAV-Verträgen – unerkannte Haftungsfallen“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zusammengefasst.

Dabei seien fehlende oder fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarungen bei weitem nicht der einzige Mangel, der in großer Häufigkeit entdeckt wurde. Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. Ohne Versicherungsschein könnten aber die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Außerdem drohe unter Umständen eine Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen.

In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge war der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert. Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung der betrieblichen Altersversorgung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen seien weitere Fehler, die in den untersuchten bAV-Verträgen immer wieder zu finden waren.

„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen“, formuliert Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs. „Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.“ Seit Monaten werde vor allem über die Neuerungen gesprochen, die das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ab 2018 für die betriebliche Altersversorgung bringt. „Die alte bAV-Welt bleibt aber weiter bestehen und mit ihr massive Mängel bei kleinen und mittleren Unternehmen.“

Quelle: Pressemitteilung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH mit Sitz in Berlin informiert die Öffentlichkeit über Themen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge. (mb1)

www.dia-vorsorge.de

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