EIOPA wertet Stresstest für Einrichtungen der bAV aus

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 26. Januar 2016 den Auswertungsbericht zum ersten europaweiten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) 2015 veröffentlicht. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds. Ziel des Stresstests war es, die Widerstandsfähigkeit des europäischen EbAV-Sektors gegen mögliche negative Entwicklungen am Kapitalmarkt und gegen eine steigende Lebenserwartung der Leistungsbezieher zu testen.

Die Ergebnisse des EIOPA-Stresstests bestätigen, dass eine andauernde Niedrigzinsphase für den deutschen EbAV-Sektor eine große Herausforderung bleiben würde. Dies gelte erst recht für die Szenarien der negativen Entwicklung der Kapitalmärkte und der steigenden Lebenserwartung der Leistungsbezieher, die im Stresstest simuliert wurden. Es sei davon auszugehen, dass es in diesen Fällen zusätzlicher Zahlungen der Arbeitgeber bedürfte, um die Leistungen zu erbringen, die sie oder die EbAV den Versorgungsberechtigten versprochen haben. Bei Pensionsfonds sei die Möglichkeit zusätzlicher Zahlungen von Arbeitgebern in der Regel von vornherein in den Pensionsplänen vorgesehen, da der Pensionsfonds normalerweise nicht selbst eine Garantie gebe, sondern ausschließlich der Arbeitgeber. Bei Pensionskassen greife meist die im Betriebsrentengesetz verankerte Subsidiärhaftung des Arbeitgebers für die zugesagten Leistungen der bAV. Dies bedeute, dass der Arbeitgeber im Bedarfsfall zu zusätzlichen Zahlungen an die Versorgungsberechtigten verpflichtet wäre. Um Sonderzahlungen des Arbeitgebers an die Pensionskasse zu erleichtern, hat der Gesetzgeber bereits das Einkommensteuergesetz geändert. Sonderzahlungen führten nun nicht mehr zu einer Besteuerung des Versorgungsberechtigten.

Im Übrigen haben Pensionskassen in den vergangenen Jahren in Reaktion auf die niedrigen Zinsen bereits Maßnahmen ergriffen. Insbesondere haben sie ihre Deckungsrückstellungen verstärkt. Der Anpassungsprozess, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eng begleitet, ist in den nächsten Jahren fortzusetzen.

„Es ist davon auszugehen, dass die Anpassungsmaßnahmen der Unternehmen – gegebenenfalls verbunden mit zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber – in aller Regel sicherstellen werden, dass die den Versorgungsberechtigten versprochenen Leistungen erfüllt werden können“, resümierte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. (JF1)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

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