Erstes Sozialpartnermodell startet

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Industriegewerkschaft IGBCE, das Energieunternehmen Uniper, der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen (AVEW) und die Arbeitgebervereinigung Bayerischer Energieversorgungsunternehmen (AGV Bayern) haben sich als Sozialpartner auf einen gemeinsamen Tarifvertrag zur Umsetzung der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) geeinigt.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die reine Beitragszusage (rBZ), auch als Sozialpartnermodell bezeichnet, eingeführt. Die rBZ verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeiter an einen externen Versorgungsträger beispielsweise einen Pensionsfonds. Der Arbeitgeber darf nicht für eine Leistung in bestimmter Höhe einstehen. Eine Beteiligung der Mitarbeiter am Kapitalanlageerfolg und damit eine höhere Versorgung in der Rente wird durch den Verzicht auf Garantien möglich. Die eingezahlten Beiträge werden durch den Pensionsfonds in ein breit diversifiziertes Portfolio investiert und somit die Chance auf höhere Renditen erreicht. Die Sozialpartner, die maßgeblich an der Durchführung und Steuerung beteiligt sind, stellen unter anderem sicher, dass bei der Kapitalanlage ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

Mit der reinen Beitragszusage der Gewerkschaften ver.di und IGBCE sowie dem Uniper Konzern und den Arbeitgebervereinigungen kommt das erste Sozialpartnermodell in Deutschland an den Start. Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG.

Zwischen dem Bankhaus Metzler und dem Uniper Konzern besteht bereits seit sechs Jahren eine zuverlässige Zusammenarbeit, heißt es. Die Unbedenklichkeit des Pensionsplans „Metzler rBZ 1“ wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im September 2022 antragsgemäß festgestellt.

Bereits Ende Mai 2022 verständigten sich die beteiligten Sozialpartner auf die Inhalte des Tarifvertrags „reine Beitragszusage“ und legten damit die tarifvertragliche Grundlage. Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag (zwei Prozent des Bruttojahresentgelts), einem Matching-Beitrag (ein Drittel des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von insgesamt sieben Prozent der geleisteten Beiträge. Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Wandeln die Mitarbeiter zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. (DFPA/JF1)

Die IGBCE ist mit fast 600.000 Mitgliedern die zweitgrößte Industriegewerkschaft Deutschlands.

www.igbce.de

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