Garantien bleiben Markenkern der privaten Altersvorsorge

Zur Planungssicherheit bleiben Leistungsgarantien ein Markenkern der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge. Allerdings müssten neue Garantiemodelle der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen. „Wir brauchen einen echten Paradigmenwechsel: Während sich in der Vergangenheit die Kapitalanlagen stets an den Garantiezusagen orientiert haben, müssen sich diese Garantien fortan den Möglichkeiten des Kapitalmarktes anpassen“, betonte Dr. Wilhelm Schneemeier, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), bei einem Pressegespräch in Köln.

Der DAV-Vorstandsvorsitzende plädierte dafür, die Garantiemodelle für die Zukunft zu überdenken und flexibler auszugestalten, während gleichzeitig die bereits abgegebenen Garantieversprechen nachhaltig gesichert werden. Unternehmen und Aktuare könnten jedoch nicht allein die private Altersvorsorge zukunftssicher machen, auch die Politik müsse mit entsprechend verbesserten Rahmenbedingungen die deutschen Alterssicherungssysteme stabilisieren. In diesem Zusammenhang begrüßte die DAV noch einmal die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums den Höchstrechnungszins für klassische Lebensversicherungen auch 2017 zu erhalten. „Die Senkung auf 0,9 Prozent ist aktuariell nachvollziehbar, jedoch wäre ein späterer Umsetzungspunkt wünschenswert gewesen, da dieser Zeitdruck alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt“, so Dr. Schneemeier.

Die andauernde Niedrigzinsphase gefährde zudem zunehmend das finanzielle Gleichgewicht bei Pensionskassen, Direktversicherungen und versicherungsförmigen Pensionsfonds. Durch die planmäßige Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus habe sich die Versorgungslücke für jüngere Menschen in Deutschland um rund 50 bis 100 Prozent erhöht. Zudem seien die erwarteten künftigen Kosten zur Schließung dieser Lücke gegenüber der Zeit vor 2008 auf über das Dreifache des damaligen Niveaus gestiegen. Dadurch stehe die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge vor einer Zäsur. Denn entweder müssten die Beiträge angehoben beziehungsweise Kapital nachgeschossen oder die Leistungen so weit herabgesetzt werden, bis die Kapitalstöcke zur dauerhaften Finanzierung der Leistungen wieder ausreichten. Die Aktuare plädierten für mehr Flexibilität sowie eine Harmonisierung von Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht, um sowohl die Belange der Arbeitnehmer als auch der haftenden Arbeitgeber nachhaltig zu wahren. Aber auch das Zusammenspiel von Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht ließe sich deutlich verbessern, um die Einstandspflicht des Arbeitgebers zielgerichtet auf garantierte Leistungen und bereits erworbene Anrechte zu begrenzen. So sollte eine durch den Niedrigzins induzierte, aufsichtsrechtlich zulässige Tarifumstellung einer Pensionskasse für zukünftige Beiträge unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers als arbeitsrechtlich zulässiger Eingriff in die Versorgungszusage anerkannt werden. Zudem sollten überschussfinanzierte Leistungen generell unter Leistungsvorbehalt gestellt werden und in der Versorgungszusage stärker zwischen garantierten, von der Einstandspflicht erfassten und nicht garantierten Leistungen differenzieren.

Ein erstes Fazit zog der DAV ein halbes Jahr nach dem Start von Solvency II, dem neuen europäischen Aufsichtsregime: „Solvency II gibt den Unternehmen mit der maximal 16-jährigen Übergangsfrist den notwendigen Spielraum, die Bestände in die neue Welt zu überführen“, erläuterte Schneemeier.

Quelle: Presseinformation DAV

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) ist die berufsständische Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker mit knapp 4.800 Mitgliedern. Die Mitglieder der DAV arbeiten für Erst- und Rückversicherungen und Träger der Altersversorgung wie Pensionskassen sowie für Banken und Bausparkassen und Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen. (mb1)

www.aktuar.de

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