Garantiezins fällt trotz Kritik zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar 2017 fällt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent. Eine entsprechende Änderungsverordnung des Bundesfinanzministeriums (Erste Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 18. Mai 2016) ist am 31. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Anfang Mai war bekannt geworden, dass das Bundesfinanzministeriums den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2017 absenken will. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte daraufhin für eine spätere Absenkung des Höchstrechnungszinses plädiert. Denn zum Jahreswechsel müssen Versicherer nicht nur die meisten Tarife mit Zinsgarantien anpassen, sondern parallel dazu auch die Produktinformationsblätter für Riester- und Basisrenten einführen – für die es noch immer keine klaren Vorgaben gebe, so der GDV.
Die Tarifanpassung und die Einführung der Produktionsinformationsblätter seien eine erhebliche Doppelbelastung, die in der gesetzten Zeitspanne kaum zu bewältigen sei. „Nun ist das Bundesfinanzministerium gefordert, möglichst schnell die Regeln zur Ausgestaltung und Anwendung der neuen Produktinformationsblätter aufzustellen. Anderenfalls wird die bis zum Jahresende verbleibende Zeit zur Umsetzung noch knapper“, so Peter Schwark, Geschäftsführer für den Bereich Lebensversicherung beim GDV.
Quellen: Bundesgesetzblatt, Newsletter GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 529.000 Mitarbeitern, 428 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (jpw1)