GDV: Effektivkosten richtig lesen
Das neu eingeführte Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten macht unter anderem Angaben zu den so genannten Effektivkosten. Aus dieser Kennziffer geht hervor, in welchem Maße sich die Kosten eines Vertrages auf die Rendite auswirken. Für alle geförderten Altersvorsorgeprodukte – also beispielsweise auch Fonds- oder Banksparpläne – ist die Berechnung der Effektivkosten einheitlich vorgegeben. Was beim Vergleich der Effektivkostenangaben beachtet werden sollte, führt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus.
Die Effektivkosten auf dem Produktinformationsblatt (PIB) für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte geben an, um wie viele Prozentpunkte die Kosten eines Vertrags die Rendite sinken lassen. Aus einer jährlichen Rendite vor Kosten von beispielsweise 3,0 Prozent werde bei Effektivkosten von 0,8 Prozent eine Rendite nach allen Kosten von 2,2 Prozent pro Jahr. Die Kennziffer beziehe alle einkalkulierten Kosten ein, also außer den laufenden Verwaltungskosten auch die Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten. Um einen Vergleich zwischen den verschiedenen Produkten zu ermöglichen, gibt die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) den Anbietern eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Effektivkosten vor.
Die mit einem Vertrag verbundenen Kosten werden von Anbietern auf unterschiedlichen Grundlagen kalkuliert. Verwaltungskosten beispielsweise können als Prozentsatz der jährlich eingezahlten Beiträge oder als Prozentsatz des gebildeten Kapitals kalkuliert sein, einige Verträge sehen auch eine feste Verwaltungsgebühr vor. Mischformen seien möglich. Damit Verbraucher abschätzen könnten, wie sich diese unterschiedlichen Kostenkalkulationen auf ihren Vertrag auswirken, werden sämtliche Kostenarten in die Effektivkosten umgerechnet.
Die Effektivkosten berücksichtigen die im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Auszahlungsphase anfallenden Kosten. Dabei werde davon ausgegangen, dass der Vertrag wie vereinbart „durchgehalten“ wird, der Kunde somit alle Einzahlungen wie vereinbart leistet. Wie hoch die Kostenbelastung im Falle einer Vertragskündigung oder Beitragsfreistellung ausfallen wird, lasse sich aus der Effektivkostenquote also nicht ablesen.
Direkt vergleichbar seien Effektivkosten unterschiedlicher Produkte dann, wenn die Produkte zur gleichen Chancen-Risiko-Klasse gehören. Denn bei der Berechnung der Effektivkosten werde immer eine bestimmte, von der Chancen-Risiko-Klasse abhängige Wertentwicklung des Vertrags unterstellt. Für Produkte der Chancen-Risiko-Klasse 1 beispielsweise gibt die PIA eine Wertentwicklung vor Kosten von 1,0 Prozent vor, in der Chancen-Risiko-Klasse 5 werden die Effektivkosten für eine Wertentwicklung von 6,0 Prozent pro Jahr berechnet. Daher sei es empfehlenswert, zunächst die Entscheidung für einen bestimmten Produkttyp beziehungsweise eine Chance-Risiko-Klasse zu treffen und erst anschließend die Effektivkosten zu vergleichen. Effektivkosten sollten allerdings keine alleinige Entscheidungsgrundlage darstellen. Beispielsweise könne es sinnvoll sein, auch zusätzliche Angaben des Anbieters zu garantierten Leistungen zu berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 429 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)