GDV: Meilenstein für mehr Transparenz in der Altersvorsorge

Die Versicherungswirtschaft unterstützt den Aufbau einer digitalen Renteninformationsplattform. Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine gute Ausgangsbasis, für eine schnelle Umsetzung regt der GDV allerdings verschiedene Änderungen an.

Wichtig für einen Erfolg der Renteninformationsplattform sei, dass sie sich in besonderem Maße am Bedarf der künftigen Nutzer wie auch an den technischen Möglichkeiten der vielgestaltigen Vorsorgeeinrichtungen orientiert. Daher sollten einige Aspekte im weiteren Gesetzgebungsverfahren vorrangig adressiert werden.

In Bezug auf die Inhalte seien die Konzentration auf die definierten Altersvorsorgeprodukte und das Aufsetzen auf die Werte der Standmitteilungen sinnvoll. Um einen aktuellen Gesamtüberblick sowie eine Nachverfolgung von Anwartschaften auch ohne wertmäßige Angaben zu ermöglichen, sollten Ausnahmen vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Werte im Datensatz und der letzten übermittelten Standmitteilung erlaubt sein. Die vorgesehenen ergänzenden Informationen, zum Beispiel zu Erwerbsminderung und steuerlicher Behandlung, gingen über die Angaben in den Standmitteilungen hinaus und sollten vorerst nicht in einen standardisierten Datensatz einfließen.

Der GDV begrüßt zudem, dass für die Zusammenführung der individuellen Altersvorsorgeinformationen die Steuer-ID genutzt werden soll. Dafür sei eine rechtssichere, verlässliche und akzeptierte Lösung zwingend erforderlich, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt revidiert werde. Allerdings seien die Regelungen im Gesetzentwurf unzureichend, denn allen angebundenen Vorsorgeeinrichtungen müsse es auch für Neukunden erlaubt sein, die Erhebung der Steuer-ID vorzuverlegen und das Maschinelle Abrufverfahren (MAV) des BZSt zu nutzen.

Der Entwurf lasse laut GDV zu Recht die genaue technische Gestaltung offen, denn diese sei gemeinsam mit den Vorsorgeeinrichtungen zu erarbeiten. Für eine schnelle und kostengünstige Umsetzung solle auf die vorhandene technische Architektur der DRV Bund aufgebaut werden. Der GDV halte effiziente Lösungen in der Gesamtbetrachtung für erforderlich, das heißt auch für die Vorsorgeeinrichtungen und damit letztendlich für die Leistungsberechtigten. Dazu gehöre insbesondere, die bestehenden Schnittstellen der Vorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen. Diese Berücksichtigung müsse auch durch eine geeignete Governance-Struktur gewährleistet sein. (DFPA/mb1)

Quelle: Themenbeitrag GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 489.000 Mitarbeitern, 442 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.

www.gdv.de

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Versicherungen

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