GDV: "Prüfmechanismus zum Verhaltenskodex ist fest etabliert"

Der Mechanismus zur Prüfung des Verhaltenskodex für den Vertrieb ist verankert. Bis zum 30. April 2017 haben 211 Unternehmen ihren Prüfungsbericht eingereicht, mehr als 160 Unternehmen davon bereits einen Folgebericht. Das zeigt nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass die Unternehmen ihre Selbstverpflichtung zu einer regelmäßigen Überprüfung der Verhaltensregeln ernst nehmen.

Tritt ein Versicherungsunternehmen dem Verhaltenskodex des GDV bei, verpflichtet es sich, die Anforderungen aus dem Kodex in unternehmenseigene Regeln zu übertragen und diese zu implementieren. Im Rhythmus von zwei Jahren kontrollieren Wirtschaftsprüfer, ob die internen Regeln des Unternehmens dem Verhaltenskodex entsprechen.

Der aktuelle Verhaltenskodex für den Vertrieb wurde 2012 von der Mitgliederversammlung des GDV beschlossen. Er antizipiert viele Regeln, die mit der IDD und ihrer Umsetzung jetzt in deutsches Recht gegossen werden. Beispielsweise verpflichten sich die Unternehmen schon im Kodex, nur mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich regelmäßig weiterbilden und das auch nachweisen können. Auch die Vermeidung von Interessenkonflikten ist im Kodex adressiert. „Unternehmen, die den Kodex implementiert haben, sind also gut für die IDD-Umsetzung gerüstet“, so der GDV.

Quelle: Pressemitteilung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (TH1)

www.gdv.de

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