GDV: Stellungnahme zu Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge
Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Ziel des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), die Regelungen zur Fairness von Verbraucherverträgen zu konkretisieren. Im Falle der geplanten Beschränkungen von Abtretungsausschlüssen sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jedoch Nachbesserungsbedarf.
Das BMJV hat im Januar 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht in § 308 Nr. 9 BGB ein neues Klauselverbot zu Abtretungsausschlüssen und -beschränkungen vor. Klauseln in den AGB eines Unternehmens, mit denen die Abtretbarkeit von Geldforderungen ausgeschlossen wird, würden danach unwirksam sein. Für andere Ansprüche soll unter Anknüpfung an die maßgebliche BGH-Rechtsprechung ein Abtretungsverbot nur zulässig sein, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders besteht oder berechtigte Belange des Verbrauchers an der Abtretbarkeit des Anspruchs oder Rechts das berechtigte Interesse des Verwenders nicht überwiegen. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 493.000 Mitarbeitern, 438 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,7 Billionen Euro zusammengeschlossen.