GDV: Stellungnahme zur Berufsbezeichnung des Versicherungsberaters
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plädiert für die Koexistenz der Vergütungsmodelle: Die deutsche Versicherungswirtschaft hält das von der Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Versicherungsvertrieb (BR-Drs. 74/14) beschlossene Konzept zur Stärkung der Versicherungsberatung gegen Honorar einerseits und die gesetzliche Verankerung des Provisionsabgabeverbots andererseits für eine ausgewogene Kombination.
Der Kunde solle entscheiden. Doch dafür müsse er erkennen, verstehen und unterscheiden können. Die im Fachgespräch vom 21. Februar 2017 im Bundesministerum der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgeschlagene Änderung der Berufsbezeichnung von Versicherungsberatern, die sich ausschließlich vom Kunden vergüten lassen, passe im Versicherungsbereich nicht.
Der Vorschlag „unabhängiger Berater für Versicherungen“ schaffe für den Verbraucher keine klare Abgrenzung zum Beruf des Versicherungsmaklers, der sich – völlig berechtigt – gleichfalls unabhängig nennt und dessen Dienstleistung im Kern auch die Beratung ist. Der bislang in § 34e GewO verwendete Begriff des Versicherungsberaters sollte auch weiterhin als Berufsbezeichnung verwendet werden. Der Begriff sei – ähnlich wie der Begriff des Steuerberaters – positiv belegt.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 450 Mitgliedsunternehmen mit 524.000 Mitarbeitern, 431 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)