GDV veröffentlicht Hinweise zu nachhaltigen Kapitalanlagen
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat erstmals unverbindliche Hinweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage vorgelegt. Das Papier richtet sich an Versicherer, die sich näher mit dem Thema beschäftigen möchten. Die Broschüre erläutert, mit welchen Ansätzen Unternehmen soziale, ökologische und Aspekte der guten Unternehmensführung (Environment Social Governance; ESG) verfolgen und konkret in ihrer Anlagestrategie umsetzen können.
Der Stellenwert von Nachhaltigkeitskriterien in der Gesellschaft habe in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen. Ausgehend von politischen Initiativen etwa für mehr Umweltschutz und bessere Arbeitsbedingungen sei in der Folge auch die Erwartung an Unternehmen gestiegen, ökologische, ethische und soziale Aspekte in ihrem Geschäftsbetrieb stärker zu berücksichtigen. Die Entwicklung berühre auch die Versicherungsbranche, so dass Anteilseigner und Öffentlichkeit von den Unternehmen vermehrt eine stärkere Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten fordern.
Im gegenwärtigen Zinsumfeld kommt einer möglichst breit gestreuten und mit Blick auf Risiko und Rendite optimierten Kapitalanlage eine große Bedeutung zu. Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage steht grundsätzlich nicht im Widerspruch zum Ziel der Versicherer, für ihre Kunden eine angemessene risikoadjustierte Rendite zu erwirtschaften. Eine große Zahl von wissenschaftlichen Studien zeigt keine signifikanten Vor- oder Nachteile, die mit einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Kapitalanlage verbunden wären. Nachhaltigkeitsaspekte können die Investitionsentscheidung der Versicherer daher sinnvoll erweitern, haben sich aber immer den übergeordneten gesetzlichen Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und nach der europäischen Versicherungsrichtlinie „Solvency II“ unterzuordnen.
Eine freiwillige Verbreitung nachhaltiger Investitionsstandards sei wünschenswert. Um der Diversität unterschiedlicher Wertevorstellungen und der Dynamik in der internationalen Diskussion bei diesem Thema gerecht zu werden, sollte es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Berücksichtigung solcher Standards geben. Stattdessen müsse letztlich jedes Unternehmen selbst abwägen, ob und in welchen Umfang es ESG-Kriterien in der Kapitalanlage berücksichtigen will.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,39 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)