Geldanlagevolumen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger gestiegen
Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt als Rechtsaufsicht der bundesunmittelbaren Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherungsträger jährliche Abfragen zu den Geldanlagen dieser Versicherungsträger durch. Nun liegt die Auswertung der Daten zum Stichtag 31. Dezember 2014 vor. Das Ergebnis: Insgesamt verfügten die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger über Geldanlagen in Höhe von 64,1 Milliarden Euro. Dies entspricht im Vergleich zu 2013 einem Anstieg um rund 1,7 Prozent.
Der überwiegende Teil dieser Mittel in Höhe von 26,4 Milliarden Euro (41,1 Prozent des Gesamtanlagevolumens) entfiel wie im Vorjahr auf die 78 gesetzlichen Krankenkassen, die dem BVA Ende 2014 unterstellt waren, sowie mit 26,1 Milliarden Euro (entspricht 40,8 Prozent) auf die beiden Rentenversicherungsträger DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See. Die weiteren Mittel in Höhe von 11,6 Milliarden Euro verteilen sich auf die bundesmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Künstlersozialkasse. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Zahlen erklärte der Präsident des BVA, Frank Plate, dass er aufgrund von Prognosen unter anderem der jeweiligen Spitzenverbände einen Rückgang des Vermögensbestandes in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung in den nächsten Jahren erwarte. „Die liquiden Mittel, die den Krankenkassen zum Ausgleich der Einnahmen- und Ausgabenschwankungen zur Verfügung stehen, sind infolge von Kostensteigerungen und verringerter Bundeszuschüsse von 2013 auf 2014 bereits um rund 2,5 Milliarden Euro gesunken. Auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich ein Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage ab“, so Plate. Umso wichtiger sei es, dass eine riskante Anlagepraxis vermieden werde. Des Weiteren führte Plate aus: „Das derzeit noch hohe Geldvermögen der großen Sozialversicherungsträger ist liquide und sicher angelegt. Die ordnungsgemäße Anlage des Vermögens gerade auch in Zeiten einer Niedrigverzinsung bzw. sogar von Negativzinsen werden wir weiterhin schwerpunktmäßig überprüfen.“
Die Sozialversicherungsträger legen ihre Gelder überwiegend kurz- bis mittelfristig an (bis drei Jahre). Daher entfalle der größte Teil des Anlagevolumens in Höhe von 54,1 Milliarden Euro (entspricht 84,3 Prozent der Mittel) auf Einlagen. Daneben haben die Sozialversicherungsträger 3,7 Milliarden Euro (entspricht 5,8 Prozent) in Wertpapiere (Direktinvestments) und 6,3 Milliarden Euro (9,9 Prozent) in Investmentvermögen angelegt. Anteile an Investmentfonds werden von den gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungsträgern überwiegend erworben, um ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Aufbau eines Kapitalstocks für zukünftige Altersversorgungsverpflichtungen nachzukommen.
Quelle: Pressemitteilung BVA
Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Zudem nimmt das BVA eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung. (mb1)