Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei bAV-Förderregelungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte Ende 2014 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Forschungsauftrag zu „Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ an die Universität Würzburg vergeben.
Der Auftrag hatte zum Untersuchungsgegenstand, welche steuer- und sozialversicherungs-rechtlichen Hemmnisse der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern im Wege stehen. Auf der Grundlage der vom Gutachter identifizierten Hemmnisse werden mit dem Abschlussbericht Reformempfehlungen vorgelegt, wie diese Hemmnisse gemindert beziehungsweise beseitigt werden könnten. Das Gutachten enthält aus Sicht der Bundesregierung einige überlegenswerte Anstöße zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Dazu gehören etwa die gezielte Förderung von Geringverdienern mittels eines sogenannten „bAV-Förderbetrags“ und Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersversorgung. Als problematisch bewertet werden hingegen die Gutachtenempfehlungen einer gesetzlichen Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei steuerfreier Entgeltumwandlung sowie des „bAV-Abzugsbetrags für kleine Unternehmen“.
Das Bundesministerium der Finanzen wird zusammen mit den anderen betroffenen Ressorts prüfen, welche der im Gutachten empfohlenen Reformüberlegungen weiter verfolgt werden sollten. (mb1)
Quelle: Pressemitteilung Bundesministeriums der Finanzen (BMF)