Kein Rückgang bei Arbeitsunfällen: DVAG rät zur Prüfung des Versicherungsschutzes

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Sektor mit insgesamt 880.326 Fällen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2013: 874.514). Das zeigen die neuesten Zahlen des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Besonders Gerüstbauer und Dachdecker tragen ein hohes Unfallrisiko – und unterliegen damit gleichzeitig einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden. Da die milden Frühlingstemperaturen der vergangenen Tage der Baubranche volle Auftragsbücher bescheren, sollten Handwerker vor Beginn der Hochsaison ihren Versicherungsschutz überprüfen, so rät der Finanzvertrieb Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

 „Berufstätige, die nicht privat vorsorgen, jedoch plötzlich aufgrund eines schweren Unfalls oder einer Krankheit berufsunfähig werden, können ohne Absicherung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten“, mahnen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Denn die Rentenkassen bieten nur unzureichenden Schutz. Ein häufiger Irrtum sei die Annahme, der Staat komme im Ernstfall für das Auskommen auf. So wird eine staatliche Erwerbsminderungsrente nur ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im eigenen noch in einem beliebigen anderen Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Hinzu kommt: Die Rentenzahlungen reichen zum Leben kaum aus. Das hohe finanzielle Risiko im Falle einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit scheint für viele jedoch kein Grund zu sein, sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern: Laut einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag der DVAG besitzt nur jeder vierte Deutsche eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). „Jeder Berufstätige sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen“, so die Vermögensberater der DVAG. „Den meisten ist gar nicht klar, wie existenziell wichtig ihre Arbeitsfähigkeit ist.“

Die DVAG rät, sich vor allem frühzeitig abzusichern, denn je jünger der Versicherte ist, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Zudem solle sich am aktuellen Gehalt orientiert werden: Wer eine Berufsunfähigkeitspolice abschließt, sollte beim Festlegen der Beitragshöhe darauf achten, von der Rentenzahlung auch leben zu können. Ändert sich das Lohnniveau im Laufe des Lebens, kann die Beitragshöhe mithilfe einer sogenannten Dynamisierung angepasst werden. Auch bei Vorerkrankungen müsse man ehrlich sein: Wer bisherige Erkrankungen nicht korrekt angibt, riskiere den Versicherungsschutz. Weiterer Tipp der DVAG:  Die Berufsunfähigkeit auf den aktuellen Job beziehen. Durch den Verzicht auf „abstrakte Verweisungen“ prüft der Versicherer im Vorfeld der Rentenauszahlung nicht, ob statt des aktuellen Berufs eine andere Tätigkeit ausgeübt werden könnte. Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen kann. Bei einer vertraglich fixierten „6-Monats-  Prognose“ erfolgen die Rentenzahlungen jedoch bereits ab dem ersten Monat. Vorgesorgt werden solle zudem bis zum Renteneintritt:  Die Versicherungs- und Leistungsdauer der BU sollte möglichst bis zum 67. Lebensjahr laufen.

Quelle: Pressemitteilung DVAG

Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) betreut mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen sechs Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Das Unternehmen ist Deutschlands größter eigenständiger Finanzvertrieb. (mb1)

www.dvag.de

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