LV-Markt bewegt sich / weiter große Unterschiede zwischen den Anbietern

Zum 1. Januar 2015 haben die Versicherungsunternehmen das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) umgesetzt. Einige Ziele des Gesetzgebers wurden erreicht: Die einmaligen Abschlusskosten sind gesunken und die Rückkaufswerte entwickeln sich besser. Die Effektivkosten verringerten sich nur leicht. Kunden haben allerdings laut Untersuchung auch momentan kaum eine Chance, das beste und günstigste Produkt in der Vielfalt der Tarife zu finden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse der Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die vom Berliner Institut für Transparenz (ITA) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) erstellt wurde.

In der Studie vergleicht das ITA klassische Privat-Rentenversicherungen und Riester-Renten der Jahre 2014 und 2015. Erwartungsgemäß sind die garantierten Leistungen gesunken, allerdings etwas weniger, als der gesetzliche Garantiezins gesunken ist. Auch die Leistungen mit Überschüssen sind im Jahr 2015 niedriger als im Vorjahr, wobei die Leistungen weniger stark gefallen sind als die Gesamtverzinsung im Markt. Der Grund dafür liege in den Kosten. Die Versicherer haben die Gesamtkosten leicht gesenkt: Bei klassischen Privat-Renten sind die Effektivkosten im Durchschnitt um 0,8 Prozent gesunken, bei klassischen Riester-Renten um 4,9 Prozent.

Im Durchschnitt der untersuchten Tarife sind die einmaligen Abschlusskosten gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Es gibt sogar einige wenige Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht haben. Durch die Absenkung der einmaligen Abschlusskosten hat sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen des Jahres 2015 verbessert. Kunden, die ihre Rentenversicherung kündigen, erhalten jetzt im Durchschnitt bis zum 15. Jahr (bei klassischen Privatrenten) beziehungsweise bis zum zwölften Jahr (bei klassischen Riester-Renten) mehr ausgezahlt. Nach diesen Jahren fallen die neuen Rückkaufswerte allerdings niedriger aus als bei den Tarifen des Jahres 2014. Die meisten Anbieter haben die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten kompensiert.

Der Gesetzgeber ordnete zwar an, dass seit 1. Januar 2015 die Effektivkosten ausgewiesen werden müssen, eine einheitliche Berechnungsmethode hat er aber nicht vorgegeben. „Die Branche und der Gesetzgeber haben die Chance vertan, die Effektivkosten zu definieren und so für einen einheitlichen Standard zu sorgen“, sagt Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie: „Mit kleinen Trippelschritten bewegt sich die Versicherungsbranche weiter, sanft vom Gesetzgeber gestupst, in Richtung Kunde. Es bleibt noch viel zu tun.“

Die Studie analysierte 39 klassische Privat-Renten und 39 Riester-Renten von insgesamt 41 Anbietern.

Quelle: Pressemeldung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) versteht sich als geistige Plattform eines umfassenden Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Aufgabe des seit 1997 bestehenden Instituts mit Sitz in Berlin ist unter anderem, die Öffentlichkeit über Themen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zu informieren. (mb1)

www.dia-vorsorge.de

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Versicherungen

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