Neuerung: BU-Versicherte haben eine Option mehr

Zum Jahreswechsel wurde für zwölf Berufe wieder die Meisterpflicht eingeführt. Ziel der Bundesregierung ist es, damit die Qualität und Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwicklung im Handwerk und dessen Zukunft nachhaltig zu sichern. Wer seine Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgesichert hat, könne sich nach erfolgreicher Meisterprüfung freuen, so merkt der Versicherungskonzern Universa an.

Denn oftmals gebe es dort ein extra Nachversicherungsrecht. So könne beispielsweise bei der Universa nach Bestehen der Meisterprüfung die BU-Rente um bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro pro Jahr, ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.

Gleiches gelte beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder bei der Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Universa

Die Universa Versicherungsunternehmen ist auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen, vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe, spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als Ansprechpartner zur Verfügung.

www.universa.de

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