Neues Nachweisgesetz stellt Unternehmen bei der bAV vor Herausforderungen
Von dem am 1. August 2022 in Kraft tretenden neuen Nachweisgesetz ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) betroffen. Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle werden Arbeitgeber damit vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Insbesondere drohe mehr Bürokratie: Der Grad an Digitalisierung werde sich hingegen eher reduzieren. Problematisch sei ferner, dass auch im Falle von unbeabsichtigten Verstößen direkt mit Bußgeldern gerechnet werden müsse.
Mit dem neuen, auf einer EU-Richtlinie basierenden Nachweisgesetz (NachweisG) sind Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 1. August 2022 bestehende Arbeitsverträge, Musterarbeitsverträge sowie sämtliche Personalprozesse zu prüfen und zu überarbeiten. Einer dieser Punkte ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), da diese zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen zählt. Der Gesetzgeber möchte mit dem Nachweisgesetz mehr Transparenz schaffen, doch daraus resultiert laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle ein höheres Maß an Bürokratie.
„Dass Dokumente gemäß Nachweisgesetz künftig schriftlich vorgehalten werden müssen, steht der Entwicklung in Richtung einer Digitalisierung der bAV-Verwaltung entgegen. Hinzu kommt, dass die Zeitspanne, innerhalb derer Firmen die neuen Regelungen umsetzen müssen, äußerst knapp ist – die Herausforderung ist mit den verfügbaren personellen Ressourcen oft kaum zu bewältigen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle. Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle stehen Unternehmen Regelwerken gegenüber, die sich laufend ändern: Das Inkrafttreten des NachweisG bedeutet dabei eine weitere Verschärfung. Das Beratungsinstitut empfiehlt Unternehmen, die Einführung einer Versorgungsordnung zu prüfen, um die bAV-Abwicklung besser zu strukturieren. Eine solche Versorgungsordnung unterstütze erheblich bei der Umsetzung neuer Gesetze und Regelungen. (DFPA/mb1)
Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege.