Neues Nachweisgesetz stellt Unternehmen bei der bAV vor Herausforderungen

Von dem am 1. August 2022 in Kraft tretenden neuen Nachweisgesetz ist auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) betroffen. Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle werden Arbeitgeber damit vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Insbesondere drohe mehr Bürokratie: Der Grad an Digitalisierung werde sich hingegen eher reduzieren. Problematisch sei ferner, dass auch im Falle von unbeabsichtigten Verstößen direkt mit Bußgeldern gerechnet werden müsse.

Mit dem neuen, auf einer EU-Richtlinie basierenden Nachweisgesetz (NachweisG) sind Arbeitgeber verpflichtet, bis zum 1. August 2022 bestehende Arbeitsverträge, Musterarbeitsverträge sowie sämtliche Personalprozesse zu prüfen und zu überarbeiten. Einer dieser Punkte ist die betriebliche Altersversorgung (bAV), da diese zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen zählt. Der Gesetzgeber möchte mit dem Nachweisgesetz mehr Transparenz schaffen, doch daraus resultiert laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle ein höheres Maß an Bürokratie.

„Dass Dokumente gemäß Nachweisgesetz künftig schriftlich vorgehalten werden müssen, steht der Entwicklung in Richtung einer Digitalisierung der bAV-Verwaltung entgegen. Hinzu kommt, dass die Zeitspanne, innerhalb derer Firmen die neuen Regelungen umsetzen müssen, äußerst knapp ist – die Herausforderung ist mit den verfügbaren personellen Ressourcen oft kaum zu bewältigen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle. Laut der DCS Deutsche Clearing-Stelle stehen Unternehmen Regelwerken gegenüber, die sich laufend ändern: Das Inkrafttreten des NachweisG bedeutet dabei eine weitere Verschärfung. Das Beratungsinstitut empfiehlt Unternehmen, die Einführung einer Versorgungsordnung zu prüfen, um die bAV-Abwicklung besser zu strukturieren. Eine solche Versorgungsordnung unterstütze erheblich bei der Umsetzung neuer Gesetze und Regelungen. (DFPA/mb1)

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle ist ein Spezialist für die moderne Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Unternehmen. Dabei berät und betreut die DCS ihre Kunden rund um das gesamte Thema bAV – von der individuellen Konzeptionierung bis zur Umsetzung verschiedener Durchführungswege.

https://dcsgroup.de

Zurück

Versicherungen

Die BCA AG baut ihre Maklerserviceplattform DIVA weiter aus. Mit den beiden ...

Im Auftrag von WirtschaftsWoche hat das Analysehaus Morgen & Morgen ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt