PRIIP-Informationsblatt: Verwirrung der Verbraucher statt sinnvoller Information

Standardisierte Informationsblätter sollen Finanzanlageprodukte für den Verbraucher leichter verständlich und besser vergleichbar machen. Dieses Ziel der europäischen Gesetzgeber ist lobenswert. Doch die von den europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) am 7. April 2016 veröffentlichten Vorschläge zur Ausgestaltung der Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) werden diesem Anspruch nicht gerecht, im Gegenteil, so urteilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Ein Basisinformationsblatt nach den Vorstellungen der ESA würde bei dem Verbraucher vor allem Verwirrung stiften. Zudem ließe es sich von den Unternehmen nicht in dem vorgesehenen Zeitrahmen umsetzen. Die PRIIP-Verordnung müsste nach dem derzeitigen Zeitplan aber Ende 2016 angewendet werden. So sei die von den ESA vorgeschlagene Risikodarstellung mit großen Schwierigkeiten verbunden, da die gewählten Berechnungsmethoden hochkomplex und für deutsche Versicherungsprodukte nicht geeignet seien. Es bestehe die Gefahr, dass die Einstufung im Basisinformationsblatt nicht dem tatsächlichen Risiko des Produktes entspricht.

Ein weiterer Knackpunkt sei die Information über Kosten. Die Aufseher fordern eine gesonderte Darstellung von einmaligen, laufenden und weiteren Kosten. Es sei zu befürchten, dass eine Darstellung von 13 verschiedenen Kostengrößen den Verbraucher verwirren wird.

Viele Regeln seien zudem so unklar, dass sie von den Unternehmen nicht wie gefordert bis Ende 2016 umgesetzt werden könnten. Die geplanten zusätzlichen Level-3-Vorgaben und der Fragen-Antwort-Katalog der ESA wären in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend: Diese Vorgaben kämen zu spät, würden nicht konsultiert und könnten daher auch nicht rechtssicher umgesetzt werden. Anscheinend werden diese Bedenken von etlichen Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden geteilt. Der Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS-Entwurf) mit den Vorgaben zur Darstellung von Risiko, Kosten und Performance-Szenarien wurde mit einer Woche Verspätung bekannt gemacht, da die erforderliche Mehrheit zunächst nicht erreicht wurde.

Offenkundig wurde die benötigte Zeit für die Entwicklung des Basisinformationsblattes sowie dessen Umsetzung durch die Industrie unterschätzt. Daher fordert die deutsche – wie auch die europäische – Versicherungswirtschaft, dass die Europäische Kommission gemeinsam mit den ESA die technischen Vorgaben für das Basisinformationsblatt nachbessern. Der GDV plädiert für eine einjährige Verlängerung der PRIIP-Umsetzungsfrist, um dem europäischen Gesetzgeber ausreichend Zeit zu geben, bessere Methoden für die Kunden zu entwickeln und der Finanzindustrie eine wirkungsvolle Einführung des Basisinformationsblattes zu ermöglichen. Nur dann könne das Informationsblatt zu mehr Transparenz beitragen und den Verbraucherschutz stärken.

Quelle: Veröffentlichung GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 428 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,51 Billionen Euro zusammengeschlossen. (mb1)

www.gdv.de

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