Riester-Rente: Neues Gesetz stärkt Geringverdiener

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zugestimmt. Das Gesetz soll geförderte Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiver machen und betrifft auch die Riester-Rente. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat die Änderungen unter die Lupe genommen und zeigt, für wen sich ab sofort eine Riester-Rente rechnet.

Rund 16 Millionen Riester-Verträge gibt es laut Bundesarbeitsministerium in Deutschland. Wer mit einer Riester-Rente fürs Alter vorsorgt, den unterstützt der Staat auf zwei Wegen: Durch jährliche Zulagen und einen Steuervorteil. Vor allem für Geringverdiener war Riestern in der Vergangenheit wenig attraktiv, weil die spätere Rente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wurde. Die Folge: Sparer, die mühsam ein paar Euro im Monat zur Seite legten, hatten am Ende trotzdem nicht mehr Geld auf dem Konto. Dies ändert sich mit dem BRSG.

Sparer, die vier Prozent ihres Bruttoeinkommens pro Jahr in einen Riester-Vertrag einbezahlen (maximal 2.100 Euro), bekommen die volle Zulage vom Staat. Berücksichtigen Sparer diese Unterstützung, können sie ihre tatsächlichen Einzahlungen entsprechend reduzieren. Daraus ergibt sich dann eine Förderrendite. Ab 2018 erhöht sich der Zuschuss vom Staat (Grundzulage) von derzeit 154 Euro auf 175 Euro. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde, kommen 300 Euro Kinderzulage hinzu. „Die Anhebung der Grundzulage nützt vor allem Geringverdienern, da sie von der Zulage profitieren und weniger vom Steuervorteil“, sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlage bei Finanztip.

Eine Beispielrechnung von Finanztip zeigt: Ein Geringverdiener, der im Jahr 26.000 Euro verdient und ein Kind hat, muss durch das neue Gesetz 21 Euro im Jahr weniger einzahlen, um am Ende die gleiche Rente zu bekommen. Bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhöht sich die reine Förderrendite dadurch von 3,12 Prozent auf 3,27 Prozent pro Jahr. Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit drei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 12.000 Euro im Jahr erhöht sich die Förderrendite von jährlich 10,78 auf 10,94 Prozent.

Darüber hinaus dürfen Riester-Sparer in Zukunft bis zu 200 Euro pro Monat anrechnungsfrei zur staatlichen Grundsicherung behalten. „Dieser Schritt war lange überfällig“, sagt Zinnecker. „Sparer mit wenig Einkommen können jetzt darauf bauen, dass ihnen ihr hart erspartes Geld im Alter auch tatsächlich eine zusätzliche Rente bringt.“ Da die eingezahlten Beiträge und Zulagen immer garantiert sind, biete Riester Geringverdienern insgesamt eine Vorsorge mit guter Renditemöglichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Finanztip

Die Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH ist ein Online-Verbrauchermagazin. Die Experten unterstützen Konsumenten bei Finanzentscheidungen. Kern des kostenlosen Angebots sind Ratgeber und der Finanztip-Newsletter, der wöchentlich per E-Mail verschickt wird. (JF1)

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