Stresstest: Einrichtungen der bAV haben unzureichende Kapitalanlagen

Der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat seinen Bericht zum europaweiten Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) 2017 veröffentlicht. Ergebnis des Stresstests ist, dass die europäischen EbAV, die Leistungszusagen anbieten, bei aggregierter Betrachtung nicht genug Kapitalanlagen haben, um ihre Verpflichtungen bedecken zu können. Für einen Teil der Arbeitgeber, die die EbAV für die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter nutzen, könnte es eine große Belastung sein, diese Lücken zu schließen. Dadurch könnten sich negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft ergeben. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.

Die Ergebnisse des Stresstests bestätigen erneut die Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass eine andauernde Niedrigzinsphase für den deutschen EbAV-Sektor eine große Herausforderung bliebe. Dies gelte erst recht für das im Stresstest verwandte Szenario einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte.

Deutsche EbAV haben laut BaFin in den vergangenen Jahren in Reaktion auf die niedrigen Zinsen bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Insbesondere haben sie ihre Deckungsrückstellungen verstärkt und die Überschussbeteiligung reduziert. Die BaFin steht hierzu mit den EbAV in engem Kontakt. Die Maßnahmen sind in den nächsten Jahren fortzusetzen. Die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführte reine Beitragszusage könnte zwar ein guter Weg sein, um Probleme mit hohen Garantiezinsen künftig zu vermeiden, hilft aber nicht dabei, die hohen Garantien der Vergangenheit besser zu bewältigen.

„Auch der EIOPA-Stresstest für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung weist darauf hin, dass es trotz der bereits ergriffenen Maßnahmen in den nächsten Jahren bei einigen Pensionskassen zu Schieflagen kommen könnte, wenn nicht Mittel von außen zugeführt werden“, erklärte Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht. Solche Mittel könnten von Aktionären oder von Arbeitgebern, die Pensionskassen für die betriebliche Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer nutzen, zur Verfügung gestellt werden.

Die Zurverfügungstellung externer Mittel sei häufig mit komplexen Fragen verbunden, beispielsweise dann, wenn eine sehr große Anzahl an Arbeitgebern vorhanden ist. Aus Sicht der BaFin ist es daher wichtig, dass die Pensionskassen die potenziellen externen Geldgeber frühzeitig einbeziehen, um für alle Beteiligten möglichst wirksame und effiziente Lösungen zu finden. (JF1)

Quelle: Mitteilung BaFin

www.bafin.de

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