Tilgungsaussetzung durch Rentenversicherung
Die aktuelle Zinslage hat für Investoren und Anleger Vor- und Nachteile. „Das Modell der sogenannten Tilgungsaussetzung, Festdarlehen in Kombination mit einer privaten Rentenversicherung, liegt bei den gegenwärtigen Zinsen eindeutig auf der Sonnenseite“, so Prof. Michael Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).
Die Verzinsung der Rentenversicherungen übersteige vielfach die aktuellen Darlehenszinsen. So beträgt die laufende Verzinsung von Rentenversicherungen im Jahr 2015 durchschnittlich 3,1 Prozent (Quelle: Assekurata), Schlussüberschussbeteiligung noch nicht eingerechnet. Die Darlehenszinsen für einen Immobilienkredit bei einer Zinsbindung von 15 Jahren hingegen liegen aktuell bei 1,4 bis 2,0 Prozent. Diese Zinslage mache die Tilgungssausetzung bereits ohne die zusätzlichen steuerlichen Vorteile zu einem lohnenden Modell.
Bislang fußte das Modell der Tilgungsaussetzung vor allem auf dem steuerlichen Aspekt: Der vollen steuerlichen Abzugsfähigkeit der Darlehenszinsen und der steuerlichen Begünstigung der Erträge aus einer Rentenversicherung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die zu einer Abzugsfähigkeit des Darlehenszinses führen können. Zum Beispiel können Zinsen im privaten Bereich steuerlich abgesetzt werden, wenn es sich um eine fremdgenutzte Immobilie handelt. Ebenso können Zinsaufwendungen bei gewerblich genutzten Immobilien eine steuermindernde Wirkung entfalten.
Eine Finanzierung über ein herkömmliches Annuitätendarlehen führt dazu, dass mit jeder Tilgung und dem damit geringer werdenden Zinsanteil die positive Wirkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sinkt. Bei einer Finanzierung über ein Festdarlehen erfolgt die Tilgung erst am Ende der Laufzeit. Der Betrag an Zinsaufwendungen, der steuerlich geltend gemacht werden kann, bleibt über die gesamte Laufzeit hinweg konstant.
Die Zinserträge, die im Rahmen der Rentenversicherung entstehen, unterliegen meist hingegen nur einer geringen Besteuerung und werden mit der meist günstigeren Abgeltungsteuer oder nur zur Hälfe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Vor allem bei einem hohen persönlichen Steuersatz ergibt sich für das Modell der Tilgungsaussetzung bereits durch diese steuerlichen Gesichtspunkte ein beachtlicher Vorteil.
Diese steuerlichen Vergünstigungen verstärken die vorangehende positive Ausgangslage – Anlagezins der Rentenversicherung liegt über dem Darlehenszins – weiter und führen dazu, dass „die Tilgungsaussetzung lukrativer denn je zuvor ist“, so das Fazit von Hauer.
Die Tilgungsaussetzung ist nicht nur für den Kreditnehmer einträglich, sondern auch für die Banken interessant. Diese können über die Provisionen, die sie für den Abschluss von Rentenversicherungen erhalten, ihre Gewinnmarge deutlich erhöhen.
Quelle: Pressemitteilung IVFP
Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Unter-nehmen, das sich auf private und betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat. Es wurde Jahr 2001 gegründet, der Hauptsitz befindet sich in Altenstadt/WN. (mb1)