Unterstützungskassen-Verband warnt vor bAV-Pflichtversicherung

In der wieder aufgeflammten Diskussion um die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mahnt der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen (pdUK), die Freiwilligkeit der Arbeitgeber nicht anzutasten. Eine Pflichtversicherung würde ein Engagement der Arbeitgeber eher hemmen.

„Der Schlüssel zum Reformerfolg in der betrieblichen Altersvorsorge liegt bei den Unternehmen“, sagt der Verbandsvorsitzende Manfred Baier. Eine Pflichtversicherung würde nur zu mehr Bürokratie führen und bei versicherungsgestützten bAV-Modellen angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase weiter das Haftungsrisiko der Unternehmen erhöhen. Die Folge sei ein Absinken der Arbeitgeberzuschüsse: Welcher Unternehmer würde freiwillig noch einen zusätzlichen Beitrag für etwas leisten, das eigentlich nur eine Zwangsbelastung für ihn darstellt?  Zudem sei darauf zu achten, dass die Arbeitnehmer nicht in kostenträchtige und schwach rentierliche Altersvorsorge-Produkte getrieben würden.

Um aber die sichtbaren Schwierigkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu beheben, seien auch die Unternehmen gefordert. Baier: „Die wenigsten Arbeitnehmer können die entstandene Rentabilitätslücke alleine schließen. Gerade die mittelständischen Betriebe brauchen daher Anreize statt zusätzlicher Belastungen.“ Ein funktionierendes Konzept stellen laut pdUK die pauschaldotierten Unterstützungskassen dar, bei dem die Beträge in der Regel im Unternehmen verbleiben. Das führe beim Arbeitnehmer zu einer höheren Rendite und beim Arbeitgeber entgegen  anderer bAV-Durchführungswege zu mehr Liquidität und Bankenunabhängigkeit sowie zu steuerlichen und bilanziellen Vorteilen. Sogar der Arbeitgeber-Zuschuss rechne sich für das Unternehmen: Er führt nicht sofort zu einem Liquiditätsabfluss sondern durch Steuervorteile unter dem Strich sogar zu einem Zufluss. Die Leistungsansprüche aus der auch „Unternehmensbank“ oder „Betriebssparen“ genannten Unterstützungskasse sind über den PSV Pensionssicherungsverein der deutschen Wirtschaft abgesichert.

Bei mittelständischen Betrieben erreicht das „Betriebssparen“ als Instrument zur betrieblichen Altersvorsorge eine Durchdringung in der Arbeitnehmerschaft von 70 bis 90 Prozent. „Weil das Betriebssparen den Arbeitgebern selbst Vorteile verschafft, bewerben sie es aktiv bei ihren Arbeitnehmern“, so Baier. Selbst eine Pflichtversicherung, durch die 100 Prozent der Arbeitnehmerschaft abgedeckt wäre, könnte die Nachteile der dann fehlenden Arbeitgeberzuschüsse nicht ausgleichen. Und erst recht nicht die durch die Niedrigzinsen entstandenen Rentabilitätslücken beim Arbeitnehmer, so der pdUK.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen

Der 2005 gegründete Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen mit Sitz in Nürnberg ist Interessenvertreter und Dienstleister für seine Mitglieder. Dazu zählen im Sinne des Netzwerkens Kontaktanbahnungen und Kontaktpflege zwischen den verschiedenen Parteien, die Vermittlung von Informationen und die Durchführung von Veranstaltungen. (mb1)

www.bv-pduk.de

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